Im Hauptvordruck steht "Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG)". Eigentlich bin ich nicht verheiraret. Ich sehe aber nirgendwo wo ich "ledig" markieren kann. Muss ich hier etwas machen?
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Keine Ankündigung bisher.
Elster - Steuererklärung für eine ledige Person.
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Ich sehe aber nirgendwo wo ich "ledig" markieren kann. Muss ich hier etwas machen?
Nur dort sind die Angaben zum Familienstand wichtig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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