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Aufwandsentschädigung bei einer Körperschaft des öfftl. Rechts

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    Aufwandsentschädigung bei einer Körperschaft des öfftl. Rechts

    Guten Morgen,

    Ich wurde von einer Jagdgenossenschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) als Geschäftsführer bestellt und erledige nun sämtliche anfallende Verwaltungsaufgaben.
    Hierfür erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 € (2100 €) jährlich.

    Ist dieses Einkommen gem. § 3 Nr. 12. Satz 2 steuerfrei zu behandeln oder handelt es sich hierbei um Einkommen?

    Des Weiteren stellt sich die Frage, wie die Auszahlung erfolgen soll.
    Kann ich als Privatperson eine jährliche Rechnung an die Körperschaft schreiben oder ist dies nur über eine selbständige Tätigkeit (durch Gewerbeanmeldung) möglich?

    Vielen Dank für eure Hilfe!




    #2
    Du stellst hier Fragen zum Steuerrecht und nicht zur elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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