Guten Morgen,
Ich wurde von einer Jagdgenossenschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) als Geschäftsführer bestellt und erledige nun sämtliche anfallende Verwaltungsaufgaben.
Hierfür erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 € (2100 €) jährlich.
Ist dieses Einkommen gem. § 3 Nr. 12. Satz 2 steuerfrei zu behandeln oder handelt es sich hierbei um Einkommen?
Des Weiteren stellt sich die Frage, wie die Auszahlung erfolgen soll.
Kann ich als Privatperson eine jährliche Rechnung an die Körperschaft schreiben oder ist dies nur über eine selbständige Tätigkeit (durch Gewerbeanmeldung) möglich?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich wurde von einer Jagdgenossenschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) als Geschäftsführer bestellt und erledige nun sämtliche anfallende Verwaltungsaufgaben.
Hierfür erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175 € (2100 €) jährlich.
Ist dieses Einkommen gem. § 3 Nr. 12. Satz 2 steuerfrei zu behandeln oder handelt es sich hierbei um Einkommen?
Des Weiteren stellt sich die Frage, wie die Auszahlung erfolgen soll.
Kann ich als Privatperson eine jährliche Rechnung an die Körperschaft schreiben oder ist dies nur über eine selbständige Tätigkeit (durch Gewerbeanmeldung) möglich?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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