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Einkommensteuerpflicht Rentner

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    Einkommensteuerpflicht Rentner

    Meine Eltern (beide Rentner, keine weiteren Einkünfte) haben vor wenigen Tagen vom Finanzamt eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten. Zunächst gingen wir alle von einem Irrtum aus, bis ich eben im Internet Aussagen gefunden habe, wonach Rentner generell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seien. Meine Fragen:

    1. Ist das korrekt?

    2. Lässt sich der Aufwand auch dann nicht vermeiden, wenn absolut sicher ist, dass die Grenze, ab der Steuern fällig werden, deutlich unterschritten wurde? Die Renten meiner Eltern beliefen sich 2020 insgesamt auf etwas über 20.000 Euro. Oder kann man sich die Steuererklärung durch ein Schreiben ans Finanzamt ersparen?

    Danke.

    #2
    Hallo,

    ich kenne auch solche Fälle.
    Einfach beim FA anrufen, den Fall schildern und es war erledigt
    Gruß FIGUL

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      #3
      Lässt sich der Aufwand auch dann nicht vermeiden, wenn absolut sicher ist, dass die Grenze, ab der Steuern fällig werden, deutlich unterschritten wurde?
      Erklärungspflicht besteht nach § 56 EStDV, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als das Zweifache des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2

      Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung betragen hat. Ob am Schluss tatsächlich Steuern anfallen, spielt eigentlich keine Rolle.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

      Rentner sind also nicht generell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, bei Aufforderung durch das Finanzamt aber schon.

      Dass bei Renten von etwas über 20.000,00 € der Gesamtbetrag der Einkünfte über 18.816,00 liegt, ist unwahrscheinlich, aber das Finanzamt will es offenbar

      genau wissen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Erklärungspflicht besteht nach § 56 EStDV, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als das Zweifache des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2

        Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung betragen hat.
        Danke. Aber der Grundfreibetrag beträgt bei Verheirateten eben 18.816 Euro - sprich: Demnach besteht bei meinen Eltern doch keine Abgabepflicht? Dann sollte ja eine Nachricht ans Finanzamt ausreichen.

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          #5
          Hallo,

          noch einmal: Einfach anrufen
          Gruß FIGUL

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            #6
            Danke. Aber der Grundfreibetrag beträgt bei Verheirateten eben 18.816 Euro - sprich: Demnach besteht bei meinen Eltern doch keine Abgabepflicht?
            Nein, ich habe doch auch geschrieben:

            Dass bei Renten von etwas über 20.000,00 € der Gesamtbetrag der Einkünfte über 18.816,00 liegt, ist unwahrscheinlich,
            Allerdings enthält § 149 Abs. 1 Satz 2 AO folgende Regelung: Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nein, ich habe doch auch geschrieben:



              Allerdings enthält § 149 Abs. 1 Satz 2 AO folgende Regelung: Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird.
              Ah, okay. Danke nochmals (auch an FIGUL - ich maile lieber...).

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                #8
                Manchmal bezieht sich der FA Computer auch aufs Vorjahr. Wenn da noch Nebeneinkünfte wie Vermietung, eine Beteiligung oder eine kleine selbständige Nebentätigkeit da waren, besteht die Verpflichtung für den Computer fort.

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