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Solaranlage 9kwp Einkommensteuer

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    Solaranlage 9kwp Einkommensteuer

    Guten Tag!
    ich habe Solaranlage 9 kwp schon 9 Jahre. Jedes Jahr habe ich sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer am Finanzamt bezahlt. Für das Jahr 2021 habe ich unsere Gewerbe beim Ordnungsamt abgemeldet wegen dem Schreiben von FZ Bundesamt. Ab 06.2021 brauche ich keine Steuer zahlen. Ich habe 2 Briefe am FA Oranienburg geschreiben wegen Befreirung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Aber der Finanzamt Oranienburg sagt mir Umsatzsteuer brauche ich nicht mehr zahlen. Aber Einkommensteuer muss ich trotzdem weiter machen. Muss ich weiter Einkommesteuer zahen?
    Ich bedanke mich herzlich für die Antworte.
    Helen wolf

    #2
    Aber Einkommensteuer muss ich trotzdem weiter machen. Muss ich weiter Einkommesteuer zahen?
    Hier kannst du dich selbst schlau machen: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hlrecht%20.pdf

    Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von ahefam Beitrag anzeigen
      Guten Tag!
      ich habe Solaranlage 9 kwp schon 9 Jahre. Jedes Jahr habe ich sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer am Finanzamt bezahlt. Für das Jahr 2021 habe ich unsere Gewerbe beim Ordnungsamt abgemeldet wegen dem Schreiben von FZ Bundesamt. Ab 06.2021 brauche ich keine Steuer zahlen. Ich habe 2 Briefe am FA Oranienburg geschreiben wegen Befreirung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Aber der Finanzamt Oranienburg sagt mir Umsatzsteuer brauche ich nicht mehr zahlen. Aber Einkommensteuer muss ich trotzdem weiter machen. Muss ich weiter Einkommesteuer zahen?
      Ich bedanke mich herzlich für die Antworte.
      Helen wolf
      Hallo,

      Einkommensteuer musst du immer bezahlen, wenn dein zuversteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
      Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger
      Gruß FIGUL

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        #4
        Es ist genau umgekehrt. Due Finanzämter haben allen Photovoltiakbetreiber mit Anlagen unter 10 KW das Angebot gemacht, sich als Liebhaberei Betrieb zu erklären. Dass hat dann zur Folge, dass künftig keine EÜR abgeben wird, auch keine Anlage G. Da nach wie vor vom Netzbetreiber die Umsatzsteuer überwiesen wird, muss weiterhin eine Umsatzsteuererklärung abgeben werden.

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          #5
          Da nach wie vor vom Netzbetreiber die Umsatzsteuer überwiesen wird, muss weiterhin eine Umsatzsteuererklärung abgeben werden.
          Wenn man zur Kleinunternehmerregelung zurückkehrt, was nach 6 Jahren möglich ist, muss man den Netzbetreiber darüber informieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für die Antworten. Ich werde dann die Winkommensteuer weiter bezahlen. Aber keine Umsatzsteuer. Danke schön!

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