Liebes Forum,
ich bin gerade dabei die Anlage NAUS auszufüllen bzgl. einer Tätigkeit in der Schweiz als Grenzgänger. Hierbei handelt es sich um einen ausländischen Arbeitgeber. Es ist ein Schweizer Arbeitsvertrag nach schweizerischem Arbeitsrecht ausgestellt worden. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers ist ausschließlich in Deutschland.
Ich denke, hier kommt die Steuerfreistellung nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zum Tragen.
Von dem Lohn sind Quellensteuern und Sozialversicherungsabgaben gezahlt worden. Bei den Quellensteuern handelt es sich um eine Art Grundsteuer, die auf die Lohnsteuer, die in Deutschland zu entrichten ist, angerechnet wird.
Meine Frage nun: Wo trage ich bei der Steuererklärung die Quellensteuer ein? Und wo die Sozialversicherungsabgaben (obligatorische Schweizer Volksversicherung, ausländische Arbeitslosenversicherung, ausländische Pensionskasse)?
Kann ich den Umrechnungskurs in den Steuererklärung berücksichtigen und wenn ja, wo kann ich diesen eintragen? (Gehalt in Schweizer Franken, auf deutschem Bankkonto Umrechnungskurs in Euro zzgl. Gebühr von 10 € von der Bank abgezogen bei jeder Überweisung).
Danke im Voraus für die Hilfe
Esalina
ich bin gerade dabei die Anlage NAUS auszufüllen bzgl. einer Tätigkeit in der Schweiz als Grenzgänger. Hierbei handelt es sich um einen ausländischen Arbeitgeber. Es ist ein Schweizer Arbeitsvertrag nach schweizerischem Arbeitsrecht ausgestellt worden. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers ist ausschließlich in Deutschland.
Ich denke, hier kommt die Steuerfreistellung nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zum Tragen.
Von dem Lohn sind Quellensteuern und Sozialversicherungsabgaben gezahlt worden. Bei den Quellensteuern handelt es sich um eine Art Grundsteuer, die auf die Lohnsteuer, die in Deutschland zu entrichten ist, angerechnet wird.
Meine Frage nun: Wo trage ich bei der Steuererklärung die Quellensteuer ein? Und wo die Sozialversicherungsabgaben (obligatorische Schweizer Volksversicherung, ausländische Arbeitslosenversicherung, ausländische Pensionskasse)?
Kann ich den Umrechnungskurs in den Steuererklärung berücksichtigen und wenn ja, wo kann ich diesen eintragen? (Gehalt in Schweizer Franken, auf deutschem Bankkonto Umrechnungskurs in Euro zzgl. Gebühr von 10 € von der Bank abgezogen bei jeder Überweisung).
Danke im Voraus für die Hilfe
Esalina
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