Grenzgänger Schweiz

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  • Elsalina
    Neuer Benutzer
    • 02.08.2019
    • 16

    #1

    Grenzgänger Schweiz

    Liebes Forum,

    ich bin gerade dabei die Anlage NAUS auszufüllen bzgl. einer Tätigkeit in der Schweiz als Grenzgänger. Hierbei handelt es sich um einen ausländischen Arbeitgeber. Es ist ein Schweizer Arbeitsvertrag nach schweizerischem Arbeitsrecht ausgestellt worden. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers ist ausschließlich in Deutschland.

    Ich denke, hier kommt die Steuerfreistellung nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zum Tragen.

    Von dem Lohn sind Quellensteuern und Sozialversicherungsabgaben gezahlt worden. Bei den Quellensteuern handelt es sich um eine Art Grundsteuer, die auf die Lohnsteuer, die in Deutschland zu entrichten ist, angerechnet wird.

    Meine Frage nun: Wo trage ich bei der Steuererklärung die Quellensteuer ein? Und wo die Sozialversicherungsabgaben (obligatorische Schweizer Volksversicherung, ausländische Arbeitslosenversicherung, ausländische Pensionskasse)?

    Kann ich den Umrechnungskurs in den Steuererklärung berücksichtigen und wenn ja, wo kann ich diesen eintragen? (Gehalt in Schweizer Franken, auf deutschem Bankkonto Umrechnungskurs in Euro zzgl. Gebühr von 10 € von der Bank abgezogen bei jeder Überweisung).

    Danke im Voraus für die Hilfe

    Esalina
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45960

    #2
    Bist du jetzt Grenzgänger oder Grenzpendler und von welchem Bundesland aus ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Elsalina
      Neuer Benutzer
      • 02.08.2019
      • 16

      #3
      Hallo Charlie24,

      ich bin Grenzgänger von Bayern aus.

      Viele Grüße

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45960

        #4
        Für Grenzgänger aus Bayern ist die Zeile 26 der Anlage N maßgeblich. Dort kannst du auch die Schweizer Abzugsteuer erfassen und zwar in Schweizer Franken

        In der Hilfe findest du folgenden Hinweis:
        Arbeitnehmer, die in Frankreich, Österreich oder der Schweiz ihren Arbeitsort haben und arbeitstäglich zu ihrem Wohnort in Deutschland zurückkehren,
        werden als "Grenzgänger" bezeichnet. Wurden Sie hiernach als "Grenzgänger" eingestuft, erklären Sie bitte den im Beschäftigungsland erzielten Arbeitslohn
        ausschließlich in Zeile 26.

        Die deutschem Recht entsprechenden Sozialversicherungsabgaben gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, hier umgerechnet in Euro.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45960

          #5
          Nachtrag: Hier noch ein Link zu einer FAQ mit weiterführenden Links: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde.../FAQ+-+Steuern
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            Zitat: Die deutschem Recht entsprechenden Sozialversicherungsabgaben gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, hier umgerechnet in Euro.

            Zu welchem Kurs? Aktueller Kurs bei Erstellung der Erklärung?
            Gruß FIGUL

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45960

              #7
              Zu welchem Kurs? Aktueller Kurs bei Erstellung der Erklärung?
              FIGUL ,seit wann bist du denn Grenzgänger in die Schweiz ?

              Der bei der Einkommensteuerveranlagung von Grenzgängern in die Schweiz maßgebende Umrechnungskurs beträgt (bezogen auf 100 CHF):
              93,00 € für 2020
              89,50 € für 2019
              86,50 € für 2018
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                ich bin höchstens ein Grenzgänger zwischen zwei Welten.
                Gruß FIGUL

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                • Elsalina
                  Neuer Benutzer
                  • 02.08.2019
                  • 16

                  #9
                  Vielen herzlichen Dank. Das hilft mir wirklich weiter. Heißt das, dass ich die Anlage NAUS gar nicht benötige? Und welcher Quelle liegen die Umrechnungskurse zu Grunde? Ich bräuchte auch den Kurs für 2021.

                  Danke nochmal und viele Grüße

                  Esalina

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45960

                    #10
                    Heißt das, dass ich die Anlage NAUS gar nicht benötige? Und welcher Quelle liegen die Umrechnungskurse zu Grunde? Ich bräuchte auch den Kurs für 2021.
                    Richtig ! Die Umrechnungskurse für die Einkommensteuererklärung habe ich einem Grenzgängermerkblatt der OFD Karlsruhe entnommen.

                    Für das Jahr 2021 ist da noch nichts veröffentlicht, das Jahr ist ja auch noch nicht vorbei.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Elsalina
                      Neuer Benutzer
                      • 02.08.2019
                      • 16

                      #11
                      Danke vielmals für Deine Antwort. Auf den Umrechnungskurs 2021 muss ich also noch warten.

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                      • Beamtenschweiß
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.04.2014
                        • 3022

                        #12
                        Die genannten Kurse dürften die offizielen amtlichen Jahres-Durchschnittskurse sein. Es wir dsich aber auch niemand daran stören, wenn du deine geleisteten Aufwendungen nach dem jeweils gültigen Kurs zum Zeitpunkt der Zahlung umrechnest bzw. es werden auch regelmäßig die amtlichen Durchschnittskurse für die einzelenen Monate veröffentlicht:
                        Bundesfinanzministerium - Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2021
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Kommentar

                        • Elsalina
                          Neuer Benutzer
                          • 02.08.2019
                          • 16

                          #13
                          Ok, danke und viele Grüße

                          Kommentar

                          • Elsalina
                            Neuer Benutzer
                            • 02.08.2019
                            • 16

                            #14
                            Liebes Forum,

                            ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe den Steuerbescheid 2020 bekommen mit einer sehr hohen Nachzahlung. Es geht um die Besteuerung des ausländischen Gehaltes. Die Tätigkeit in Deutschland bei einem deutschen Unternehmen war 8 Monate lang (Lohnsteuerklasse III). Und die Tätigkeit in der Schweiz bei einem Schweizer Unternehmen betrug in 2020 4 Monate. Während dieser Tätigkeit in der Schweiz war ich bei meinem deutschen Arbeitgeber beurlaubt. In der Schweiz habe ich Quellensteuer gezahlt und hatte Sozialabgaben. Dieses Schweizer Gehalt wird nun auch in Deutschland besteuert. Der Wohnsitz war immer in Deutschland (Bayern) und ich habe als Grenzgänger gearbeitet.

                            Bei der Anlage N-Aus habe ich bei "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns" unter Punkt 46 "Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland" statt 230 Tage fälschlicherweise 223 Tage angegeben. Ich weiß nicht, ob das jetzt so ins Gewicht fällt, aber unter Punkt 47 "davon entfallen auf die Tätigkeit für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat" habe ich eben auch diese 223 Tage angegeben, dabei müssten es bei 4 Monaten doch 74 Tage sein. Wirkt sich dies für mich nachteilig aus? Leider verstehe ich den Sachverhalt nicht ganz.

                            Vielen Dank für die Hilfe

                            Elsalina

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                            • Picard777
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.05.2006
                              • 7876

                              #15
                              Du hast doch Deinen Bescheid schon, also kann das nie ein Elsterthema sein, sondern Steuerberatung. Dort solltest Du dir auch erklären lassen, was "Grenzgänger" iSd Art. 15a DBA-CH bedeutet und ob Du die Voraussetzungen dafür erfüllst und was dann konkret zu machen ist. Insbesondere ist das schweizer Gehalt dann nämlich in beiden Staaten steuerpflichtig (nix steuerfreier Arbeitslohn), die Schweiz darf höchstens 4,5 % des Arbeitslohns als Steuer erheben unter bestimmten Voraussetzungen und Deutschland rechnet die schweizer 4,5 %-Steuer auf die deutsche Steuer an. Da solltest Du Dich mal gaaaanz schnell schlau machen, bevor da irgendwelche Fristen (Einspruchsfristen) ablaufen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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