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Finanzamt will Nachweise, die ich nie erhalten habe

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    Finanzamt will Nachweise, die ich nie erhalten habe

    Für meine Einkommensteuererklärung 2019 will das Finanzamt
    • nachweise über den geltend gemachten Arbeitslohn und die dazu gehörigen Abgaben ( das verstehe ich als Lohnabrechnungen, die habe ich alle)
    • Vorlage der Jahreslohnbescheinigung

    eine Jahreslohnbescheinigung habe ich vom Arbeitgeber nie erhalten. Jetzt existiert er auch nicht mehr, weil insolvent.

    Ein Mitarbeiter vom Finanzamt hatte vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung gesagt, dass die Daten auf jeden Fall übermittelt sein müssen und ich keine Nachweise hinzufügen muss.

    Heisst das, dass doch nichts übermittelt wurde, obwohl Steuern abgezogen wurden?

    Wären die Lohnabrechnungen ausreichen, wenn die Jahreslohnbescheinigung nicht vorliegt?

    #2
    Mit Elster hat das jetzt nichts zu tun. Es wird Dir auch nicht helfen, in anderen Foren zu fragen. Du hast Antworten bekommen, und wirst Dich jetzt wohl irgendwie drum kümmern müssen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Kununa Beitrag anzeigen
      Jahreslohnbescheinigung habe ich vom Arbeitgeber nie erhalten. Jetzt existiert er auch nicht mehr, weil insolvent.
      Die Jahresbescheinigung für 2019 hätte der AG bis Februar 2020 übermitteln müssen, sowohl an Dich als auch ans Finanzamt. Wenn Du nun keine hast, ist das schlecht. Wenn gleichzeitig auch das Finanzamt keine hat (vom AG), spricht das dafür, dass der AG keine übermittelt hat. Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten, hier weiter zu kommen. 1. Finanzamt fragen, ob Lohnabrechnung ausreichend, da AG insolvent. 2. Mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt sprechen, ob die etwas unternehmen können. Denn wenn AG insolvent, dann besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass auch das Finanzamt zu den Schuldnern gehört, da sollte das Betriebsstättenfinanzamt auch was sagen können.

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        #4
        Gibt es einen Insolvenzverwalter ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Wenn es ganz dumm für dich läuft, wird der erklärte Arbeitslohn zu Grunde gelegt aber ohne die einbehaltenen Steuern sofern der AG diese nicht abgeführt hat bzw. du hierfür keine Nachweie erbringen kannst.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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