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Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

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    Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Hallo ich hatte letztes Jahr eine dreitägige auswärtige Dienstreise. Ein Kollege der diese Dienstreise auch gemacht hat, hat mich in seinem Privat Pkw kostenlos mitgenommen und auch zurückgebracht. Fahrtkosten sind mir also nicht einstanden. Ich bin gerade dabei dass im Elster Formular einzutragen. Dort steht bei Fahrtkosten sinngemäß: Wurden die Fahrten mit einem Firmenwagen oder einer unentgeltlichen Sammelbeförderung durchgeführt. Dann ankreuzen ja oder nein. Da ich bei dem Kollegen mitgefahren bin , weiß ich jetzt nicht genau was da angekreutzt werden muß. Die Mitnahme war ja im Privat PKW und es war ja auch keine unentgeltliche Sammelbeförderung oder Firmenwagen. Noch ein anderes Alternativfeld ( wie Mitfahrgelegenheit bei Kollegen ) wird nicht angeboten. Wie kann ich das jetzt im Formular kenntlich machen ?


    Grüße der Lenz

    #2
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Ich würde das jetzt nicht so eng sehen. Fahrtkosten kannst Du ja sowieso nicht geltend machen. Du musst dort ja auch nichts ankreuzen.

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      #3
      AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

      Ich würde das schon gerne korrekt machen. Vielleicht kann man ja nein ankreuzen und unten unter Fahrtkosten siehe beigefügte Anlage reinschreiben. In der beigefügten Anlage dann das ganze kurz erklären.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 04.11.2019, 19:54.

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        #4
        AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

        Wenn keine Fahrtkosten entstanden sind, müssen auch keine erklärt werden. Das ist korrekt! Warum keine Fahrtkosten entstanden sind, interessiert das Finanzamt nicht in jedem Fall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

          OK . Ist es überhaupt notwendig das Reisekosten in der Steuererklärung erfasst werden. Fahrtkosten hatte ich keine und Verpflegungspauschalen wurden jeweils um 4,80 Euro pro Tag ( Frühstück im Hotel ) gekürzt. Bei der Reisekostenabrechnung habe ich auch dann durch den Arbeitgeber nur die gekürzten Verpflegepauschalen bekommen. Im Endeffekt wäre es eine Nullsummenrechnung.
          In der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung sind diese gezahlten steuerfreien Verpflegungspauschalen auch nicht aufgeführt. Was aufgeführt ist ,ist der Großbuchstabe M auf der Lohnsteuerbescheinigung.
          Meine Frage ist , erwartet das Finanzamt durch die Angabe des Buchstaben M die Angabe der Reisekosten in der Steuererklärung.

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            #6
            AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

            Es schadet nicht, den Verpflegungsmehraufwand und die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse dazu zu erklären, auch wenn sie nicht unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind.

            Das ist zwar ein Nullsummenspiel, aber es gibt dann garantiert keine Rückfrage wegen des Buchstaben M.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

              Hallo Charlie24 , Danke für die Antwort. Dann werde ich mal meine Reisekosten erklären, auch wenn es eigentlich nichts bringt. Bei Firmenwagen oder unentgeltlicher Sammelbeförderung kreuze ich weder Ja noch Nein an. Der Steuererklärung füge ich einen kleinen Dreizeiler bei, wie ich zum auswärtigen Ort gekommen bin. Wäre das so ok ?

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                #8
                AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

                Das kannst du so machen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

                  Vielen Dank. Eine Anmerkung habe ich jedoch noch. Das man zb. bei Dienstreisen bei einem Kollegen mitfährt oder öffentliche Verkehrsmittel wie ICE benutzt ist ja alltäglich. Wieso gibt es da im Elsterformular keine Eintragungsmöglichkeiten ?

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                    #10
                    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

                    Für öffentliche Verkehrsmittel gibt es doch eine Eintragungsmöglichkeit direkt in die Zeile 50 der Anlage N.

                    Man kann dort Fahrtkosten ebenso erklären wie Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. In der Textzeile gibt man jeweils an, um welche Kosten es sich konkret handelt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

                      Sorry. Tomaten auf den Augen.

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                        #12
                        AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

                        Muss leider nochmal Nachfragen. Ich habe jetzt in der Anlage N Zeile 50 ( Fahrt, Übernachtungs und Reisenebenkosten ) reingeschrieben siehe beigefügte Anlage. Wenn ich es dann absenden will gibt es einen roten Plausibillitätsfehler. Der geht erst weg wenn ich in die dazugehörige Euro Zeile eine 0 eintrage. Bei Kennzahl 410 steht dann automatisch eine 0. Da mein Arbeitgeber das Hotel bezahlt hat und ich wie gesagt bei einem Kollegen mitgefahren bin, habe ich außer für die Verpflegung keine steuerfreien Arbeitgeberleistungen bekommen. Ich denke ich müsste dann in Kennziffer 420 ( vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt) ebenfalls eine 0 eintragen. Kann ich das so absenden oder ist das mit den Nullen nicht erlaubt ?

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                          #13
                          AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

                          Manchmal werden 0-Werte akzeptiert, manchmal nicht. Das muss man ausprobieren.

                          Wenn ein Erläuterungsfeld zu einem Wert ausgefüllt wird, erwartet das Programm natürlich auch beim Wert einen Eintrag.

                          Bei ElsterFormular kann man die Zeile 51 (Kennzahl 420) auch leer lassen. Dass ein Arbeitgeber bei 0 € Fahrtkosten nichts erstattet, muss man nicht extra erklären.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

                            Vielen Dank für Deine Erklärungen. Ich habe mich jetzt entschieden und den Bereich mit den Fahrtkosten komplett leer gelassen. Da ich sowieso Belege mit einreichen muss, habe ich eine kurze Erklärung geschrieben und mitgeteilt,dass ich kostenlos bei einem Kollegen mitgefahren bin.

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                              #15
                              AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

                              Zitat von lenzpumpe Beitrag anzeigen
                              Vielen Dank für Deine Erklärungen. Ich habe mich jetzt entschieden und den Bereich mit den Fahrtkosten komplett leer gelassen. Da ich sowieso Belege mit einreichen muss, habe ich eine kurze Erklärung geschrieben und mitgeteilt,dass ich kostenlos bei einem Kollegen mitgefahren bin.
                              Das ist eine kluge Entscheidung!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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