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Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Was Du vom Arbeitgeber bekommst musst Du mit diesem vereinbaren.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Wenn tatsächlich täglich gefahren wird, können die Fahrtkosten abzüglich steuerfreier AG-Erstattung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Das Finanzamt macht keine Vergleichsberechnung, der Arbeitgeber vielleicht schon.

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  • lenzpumpe
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    OK dass habe ich nicht gewußt. Bis Januar kriegen die das bestimmt hin. Ich dachte dass muß spitz bis spätestens 31.12.20019 abgerechnet sein.

    Eine andere Frage habe ich noch. Wenn ich zb. eine dreitägige Dienstreise habe und der Arbeitgeber würde das Hotel zahlen , ich aber lieber jeden Tag fahren würde also täglich hin und zurück. Würde ich dann die Fahrtkosten von zb. Fahrt hin u. zurück= 200 KM x 3 Tage = 600 KM x 0,30 Cent= 180 Euro als steuerfreien Fahrtkostenersatz bekommen oder wären die zusätzlichen Heimfahrten u. Rückfahrten mein Privatvergnügen? Das heißt das ich nur eine Hin und eine Rückfahrt erstattet bekommen würde ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Oder man könnte vielleicht auf die Abgabe der Steuererklärung für 2019 so lange warten bis man die Erstattung in 2020 vom Arbeitgeber erhalten hat.
    Diesen Beleg dann mit einer kurzen Erklärung für das Finanzamt beilegen. Wäre das praktikabel so.
    Das ist sicher praktikabel, wobei ich nicht verstehe, warum die Abrechnung bei deinem Arbeitgeber so lange dauert. Wenn die Dienstreise im Januar 2020 abgerechnet würde,

    würde der AG-Zuschuss noch in die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 kommen, wo er eigentlich hingehört.

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  • lenzpumpe
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    OK wie führe ich dann den Nachweis der erhaltenen AG Zuschüsse ? Die AG Zuschüsse habe ich ja dann erst 2020 erhalten.Oder man könnte vielleicht auf die Abgabe der Steuererklärung für 2019 so lange warten bis man die Erstattung in 2020 vom Arbeitgeber erhalten hat. Diesen Beleg dann mit einer kurzen Erklärung für das Finanzamt beilegen. Wäre das praktikabel so. Ansonsten kommt ja alles durcheinander.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Nein, richtig ist der Ansatz in der Steuererklärung für 2019 unter Abzug der zustehenden steuerfreien AG-Zuschüsse, auch wenn diese erst 2020 zugeflossen sind.

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  • lenzpumpe
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Also wird das dann alles in der Einkommensteuererklärung für 2020 angesetzt, wenn ich die Erstattung der Reisekosten vom Arbeitgeber erst 2020 erhalten habe. Obwohl die Dienstreise in 2019 war. Habe ich das richtig verstanden?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Die Finanzverwaltung akzeptiert bei diesen Reisekostenerstattungen Abweichungen vom strikten Zu- und Abflussprinzip.

    Sonst könnte die Dienstreise im Dezember im Jahr 2019 steuerlich voll geltend gemacht werden und die steuerfreie AG-Erstattung müsste im Jahr 2020 nachversteuert werden.

    Das ist wenig praktikabel.

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  • lenzpumpe
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Im Zusammenhang mit den Reisekosten habe ich noch eine Frage. Deshalb habe ich auch kein neues Thema eröffnet. Ich habe jetzt im Dezember noch eine Dienstreise. Da meine Reisekostenstelle aber teilweise Monate braucht um die Reisekostenabrechnung zu erstellen, hätte ich gerne gewußt wie ich das mit dem Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung regele. Also wenn meine Reisekosten aus Dezember 2019 sind,aber durch die spätere Erstattung erst zb. im März 2020 ausgezahlt werden. Diese Summe ist dann ja auch erst auf der Lohnsteuerbescheinigung von 2020 drauf und nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung von 2019 , obwohl die Dienstreise im Dezember 2019 durchgeführt wird. Wie wird das gehandhabt?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Zitat von lenzpumpe Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für Deine Erklärungen. Ich habe mich jetzt entschieden und den Bereich mit den Fahrtkosten komplett leer gelassen. Da ich sowieso Belege mit einreichen muss, habe ich eine kurze Erklärung geschrieben und mitgeteilt,dass ich kostenlos bei einem Kollegen mitgefahren bin.
    Das ist eine kluge Entscheidung!

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  • lenzpumpe
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Vielen Dank für Deine Erklärungen. Ich habe mich jetzt entschieden und den Bereich mit den Fahrtkosten komplett leer gelassen. Da ich sowieso Belege mit einreichen muss, habe ich eine kurze Erklärung geschrieben und mitgeteilt,dass ich kostenlos bei einem Kollegen mitgefahren bin.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Manchmal werden 0-Werte akzeptiert, manchmal nicht. Das muss man ausprobieren.

    Wenn ein Erläuterungsfeld zu einem Wert ausgefüllt wird, erwartet das Programm natürlich auch beim Wert einen Eintrag.

    Bei ElsterFormular kann man die Zeile 51 (Kennzahl 420) auch leer lassen. Dass ein Arbeitgeber bei 0 € Fahrtkosten nichts erstattet, muss man nicht extra erklären.

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  • lenzpumpe
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Muss leider nochmal Nachfragen. Ich habe jetzt in der Anlage N Zeile 50 ( Fahrt, Übernachtungs und Reisenebenkosten ) reingeschrieben siehe beigefügte Anlage. Wenn ich es dann absenden will gibt es einen roten Plausibillitätsfehler. Der geht erst weg wenn ich in die dazugehörige Euro Zeile eine 0 eintrage. Bei Kennzahl 410 steht dann automatisch eine 0. Da mein Arbeitgeber das Hotel bezahlt hat und ich wie gesagt bei einem Kollegen mitgefahren bin, habe ich außer für die Verpflegung keine steuerfreien Arbeitgeberleistungen bekommen. Ich denke ich müsste dann in Kennziffer 420 ( vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt) ebenfalls eine 0 eintragen. Kann ich das so absenden oder ist das mit den Nullen nicht erlaubt ?

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  • lenzpumpe
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Sorry. Tomaten auf den Augen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Reisekosten / Fahrtkosten bei Mitnahme

    Für öffentliche Verkehrsmittel gibt es doch eine Eintragungsmöglichkeit direkt in die Zeile 50 der Anlage N.

    Man kann dort Fahrtkosten ebenso erklären wie Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. In der Textzeile gibt man jeweils an, um welche Kosten es sich konkret handelt.

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