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Gewinne in Anlage So unter der Freigrenze von 600 euro angeben ?

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    Gewinne in Anlage So unter der Freigrenze von 600 euro angeben ?

    Hallo
    Habe dieses Jahr durch Kryptoverkauf 400 euro Gewinn gemacht Haltedauer unter 1 Jahr, bis 600 ist es ja Steuerfrei sonst habe ich keine anderen Gewinne/Verluste .
    Aber muss ich diese 400 euro trotzdem in der Anlage "So" angeben oder kann ich es weglassen?

    Habe natürlich eine genaue Aufstellung aber da ich Wöchentlich für kleine Summen gekauft habe, und jetzt Verkauft habe ist es zwar 1 Verkauf aber durch die unterschiedlichen Kaufzeitpunkte über 200 einzelpositionen die ich einzeln in der anlage So angeben müsste, oder könnte ich einfach nur den gesammt Gewinn eintragen und dann die genau aufstellung mitschicken?

    Gruss

    #2
    Du musst sie angeben, da ja danach gefragt und nicht "sofern über 600 €". Das steuerliche Ergebnis ist aber natürlich wie von Dir angegeben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Meiner Meinung nach musst Du aber nicht die vielen Einzelgeschäfte aufschlüsseln. Also: Summen bilden! Auch im Papierformular gibt es nicht mehrere Eingabemöglichkeiten, und daran dafst Du Dich orientieren.

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        #4
        Ok Danke euch, also schreibe ich einfach bei Gewinn die 400 euro hin da soll mann ja auch Kaufdatum und Verkauf Datum angeben nur habe ja sehr viele Kaufdatums ? Weil 200 einzelpositionen da bin ich ja Tage dran.

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          #5
          Die Aufstellung könnte man ja bei Bedarf als PDF über die Belegnachreichung hochladen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ja super so hab ich mir das auch gedacht habe ja einen Report wo alles aufgeführt ist könnte ich natürlich auch alles Abschreiben ins Elster formular über 200 Positionen . Werde einfach bei der Anlage das Datum weglassen und nur den Gewinn eintragen und wenn die Fragen haben die auflistung senden. Oh mann sowas mach ich nie wieder. Nen Steuerberater lohnt da ja nicht sind die 400 euro Gewinn futsch :-).

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              #7
              Du bist doch auf einem guten Weg!

              Ob Du das Datum wirklich weglassen kannst - ich habs nicht ausprobiert, aber ich denke das funktioniert nicht. Gib einfach ein Datum an an dem Du entweder einen besonders großen Posten gekauft hast, oder den 31.12.2019 zum Beispiel.

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                #8
                Ich würde das Datum des ersten Kaufs eintragen, falls es ohne Datum nicht akzeptiert wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke euch allen. Habe gerade das gefunden ist direct von Elster https://www.elster.de/eportal/helpGl...0%5F2020#c9712

                  Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2020 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro.
                  Ist natürlich für letztes Jahr denke wird diesen Jahr nicht anderrst sein.

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                    #10
                    Wow, Danke für den Link. Ich war auch Charlies Meinung, obwohl ich ehrlich gesagt die Anlage nie und nimmer abgeben würde, wenn ich entsprechende Gewinne, die sich nicht auswirken, hätte. So ein offizielles Statement ist keine Rechtsgrundlage, aber ein sehr starkes Argument, finde ich!

                    Kommentar


                      #11
                      Ich war auch Charlies Meinung,
                      Ich habe mich zur Abgabe der Anlage SO selbst gar nicht geäußert.

                      In der amtlichen Anleitung zur Anlage SO für 2021 steht:

                      Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im
                      Kalenderjahr 2021 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getä­tigt
                      haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäf­ten
                      insgesamt weniger als 600 €, im Fall der Zusammenveran­lagung
                      bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 € betragen
                      haben. Haben Sie innerhalb der o. g. Fristen Verluste
                      aus privaten
                      Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte
                      die Anlage SO ab
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Ich habe mich zur Abgabe der Anlage SO selbst gar nicht geäußert.
                        Stimmt, das war Picard, wie ich jetzt sehe. Ich hoffe Ihr verzeiht mir

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