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OSS Verfahren und Elster

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    OSS Verfahren und Elster

    Hallo zusammen,

    angenommen es werden pro Monat 2000 Euro Umsatz Netto in Deutschland erzielt und 2000 Euro Netto in Österreich (alles B2C).
    So hat man früher 4.000 Netto bei Zeile 20 des UST-Formulars eingetragen (zum Steuersatz von 19 Prozent).

    (1) korrekt soweit?

    Nun kommt ab 01.01.22 das OSS Verfahren dazu.

    Trage ich weiterhin das oben genannte 4000 Euro bei Zeile 20 UST-Formular ein?

    (2) korrekt soweit?

    Es kommt nur hinzu, dass bei OSS angegeben wird, dass 2000 Euro Netto an Österreich gingen. Die bereits abgeführte Umsatzsteuer wird dann vom Finanzamt bezahlt?

    (3) korekt?

    Vielen Dank

    Grüße

    #2
    Im Unterforum von ElsterFormular bist du jedenfalls falsch, ich verschiebe die Anfrage nach Allgemein und Projekt.

    Deine vierteljährlich an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten OSS-Umsätze haben in Zeile 20 deiner Voranmeldung nichts verloren,

    da würdest du ja doppelt Steuern abführen. Ich glaube, deine OSS-Umsätze gehören in Zeile 51 der Voranmeldung erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von alexo.b Beitrag anzeigen
      Nun kommt ab 01.01.22 das OSS Verfahren dazu.
      Das One-Stop-Shop-Verfahren gibt es bereits ab 1. Juli 2021, als es das bisherige MOSS-Verfahren abgelöst hat.
      Zitat von alexo.b Beitrag anzeigen
      So hat man früher
      Was verstehst Du unter "früher"?
      Zitat von alexo.b Beitrag anzeigen
      dass bei OSS angegeben wird, dass 2000 Euro Netto an Österreich gingen.
      Es gibt eine Bagatellgrenze von 10.000 EUR, die näheren Bedingungen dazu musst Du aber schon selbst rausfinden.
      Zitat von alexo.b Beitrag anzeigen
      Die bereits abgeführte Umsatzsteuer wird dann vom Finanzamt bezahlt?
      Das Finanzamt bezahlt Umsatzsteuer?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Im Unterforum von ElsterFormular bist du jedenfalls falsch, ich verschiebe die Anfrage nach Allgemein und Projekt.

        Deine vierteljährlich an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten OSS-Umsätze haben in Zeile 20 deiner Voranmeldung nichts verloren,

        da würdest du ja doppelt Steuern abführen. Ich glaube, deine OSS-Umsätze gehören in Zeile 51 der Voranmeldung erklärt.
        danke, das macht sinn. und den rest dann über OSS seperat abführen. ok.

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          #5
          Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
          Das One-Stop-Shop-Verfahren gibt es bereits ab 1. Juli 2021, als es das bisherige MOSS-Verfahren abgelöst hat.Was verstehst Du unter "früher"?Es gibt eine Bagatellgrenze von 10.000 EUR, die näheren Bedingungen dazu musst Du aber schon selbst rausfinden.Das Finanzamt bezahlt Umsatzsteuer?
          danke für nichts

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich glaube, deine OSS-Umsätze gehören in Zeile 51 der Voranmeldung erklärt.
            Ja, Kz 45 ist richtig: Leistungsort nicht im Inland (denn gerade deswegen wird ja die ausländische USt erhoben und abgeführt).

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