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Steuererklärung über externe Portale

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    Steuererklärung über externe Portale

    Hallo,
    ich weiß, dass dieses Thema eventuell nicht hierher passen könnte und zum Steuerrecht gehört aber ich hoffe, dass ihr mir trotzdem Hinweise geben könnt. Ich habe eine Einkommenssteuererklärung über Elster online erstellt und dort alle notwendigen Daten eingegeben. Vergleichsweise habe ich mir über einen dieser "einfachen" Onlineportale eine anfertigen lassen. Dort wurde nur nach einer Kopie der Lohnsteuerbescheinigung und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen gefragt, mehr nicht und alles war in 5 Minuten fertig. Die kennen doch dann die Gegebenheiten nicht, ob und wie oft Home-Office usw. In meinen Augen verleiten die dadurch doch zu Falschangaben, oder? In Elster online musste ich wie gewohnt einige Angaben mehr machen, z.B. Fahrtkosten usw. und dort war die vorberechnete Erstattung auch aufgrund weniger Tage mit Anreise deutlich geringer. Vielen Dank im voraus für alle Antworten :-) Viele Grüße
    Zuletzt geändert von Terabyte; 03.01.2022, 12:17.

    #2
    Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
    Vielen Dank im voraus für alle Antworten :-) Viele Grüße
    Gerne, wenn Du noch sagst, wie Deine Frage lautet?

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      #3
      Hallo, ich dachte die Frage geht aus dem Text hervor Wie kann es sein, dass solche Onlineanbieter mit Elster Schnittstelle mit so wenigen Angaben eine vollständige Einkommenssteuererklärung erstellen können ohne Gefahr zu laufen, dass unwahre Angaben dadurch passieren? Menschen, die solche Services in Anspruch nehmen und sich noch nie mit dem vollständigen Formular befasst haben würden das ja dann unwissentlich tun oder geht da alles mit rechten Dingen zu und es gibt gewisse Spielräume? Die Berechnung von Elster online und dem Onlineportal weicht sehr stark ab und man könnte dazu neigen, die Steuererklärung über den Dienstleister einzureichen, der zwar eine Gebühr berechnet aber das Doppelte "rausholt". Viele Grüße

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        #4
        Letztlich ist jeder selbst verantwortlich für seine Steuererklärung, egal welches Produkt er nutzt.

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          #5
          Wenn du die Online-Anwendung nicht konkret benennst, kann niemand überprüfen, ob dort mit weniger Eingaben eine vollständige und richtige

          Steuererklärung erstellt wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
            Hallo, ich dachte die Frage geht aus dem Text hervor
            Das Einzige, was in Deinem Beitrag ein Fragezeichen aufweist und damit nach der deutschen Rechtschreibung eine Frage darstellt, ist der Satz
            Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
            In meinen Augen verleiten die dadurch doch zu Falschangaben, oder?
            Und diese Frage musst Du Dir schon selbst beantworten. Oder erwartest Du allen Ernstes von uns eine Antwort, entweder "Ja, Du hast Recht" oder "Nein Du hast nicht Recht"? Du entscheidest für Dich selbst, was Du tun möchtest, und wenn Du bei einem Online-Anbieter - den Du natürlich dann schon mal benennen müsstest - so wenige Angaben machen musst und trotzdem viel mehr "rausholst" als bei Elster, dann musst Du das machen. Die Folgen davon, dass Du eventuell "Falschangaben" machst, die trägst Du dann natürlich auch ganz alleine. Auch dabei kann Dir hier keiner helfen.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              ob dort mit weniger Eingaben eine vollständige und richtige Steuererklärung erstellt wird.
              Die Frage muss man sich ja nicht ernsthaft stellen, oder?

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                #8
                Wenn die Home-Office-Pauschale nicht berücksichtigt wird, dann kann das ja eigentlich nicht zu einer zu hohen Erstattung führen. Ansonsten könnte ich mir nur vorstellen, dass so ein Online-Portal nicht alle Einkunftsarten berücksichtigt.

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                  #9
                  Charlie24 Hatte erst das Portal nicht benannt, weil ich dachte es könnte unerlaubte Werbung hier im Forum sein:-) Es handelt sich hierbei um steuergott.com. Dort soll ich eine deutlich höhere Erstattung erhalten aber viele Fragen die ich nach logischem Vergleich mit Elster Online aus dem Formular erwartet hätte werden gar nicht gestellt. Deswegen mache ich mir etwas Gedanken ob ich dann mit Nachfragen vom Finanzamt rechnen muss weil ich dort weniger Einfluss hätte und nicht weiß, wie und welche Daten genau übermittelt werden.
                  Zuletzt geändert von Terabyte; 03.01.2022, 21:12.

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                    #10
                    Rein testweise habe ich mir die Steuer-CD eines Discounters gekauft, bin gespannt, ob ich die Zeit finde, die Steuererklärung mit dieser Software zu machen,
                    um zu schauen, was dabei herauskommt.

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                      #11
                      Sorry aber für mich ist diese Seite nichts anderes als Dummenfang um an persönliche Daten zu kommen und hat nichts mit einer vollständigen und richtigen Steuererklärung zu tun:

                      - vollständige Erklärung durch hochladen der Lohnbescheinigung?
                      - vorfinanzierung der Steuererstattung durch eine Bank innerhalb von 24 Stunden?
                      - am Anfang der HP heißt es kostenlos und am Ende 29 € + Gebühr für die Vorfinanzierung

                      - der Verantwortliche für das Produkt ist lt. Google kein Steuerberater sondern ein ehemaliger Versicherungsvertreter. Sein vorheriges Projekt in diesem Sektor (Taxbutler) ist pleite gegangen und er wurde wegen Veruntreuung angeklagt (Ermittlungen eingestellt).
                      - es wurden bereits Unterlassungsverfügungungen wegen unerlaubter Hilfe in Steuersachen erlassen zu seinem vorherigen Projekt
                      (https://www.spiegel.de/wirtschaft/un...a-1165763.html)

                      - Interessant sind auch die AGB: Die Leistung von srs fintech beinhalten keine Steuerberatung und ersetzen diese auch nicht. Alle steuerrechtlichen Fragen musst du mit einem Steuerberater klären. Ebenfalls umfasst unsere Leistungen keine Prüfung deiner Steuererklärung.

                      Die schnelle Erstellung der Erklärung durch hochladen der Belege geht in Mein ELSTER allerdings auch.. nennt sich Bescheinigungsabruf, Muss man nicht mal selber hochladen.
                      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 04.01.2022, 06:55.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Rein testweise habe ich mir die Steuer-CD eines Discounters gekauft, bin gespannt, ob ich die Zeit finde, die Steuererklärung mit dieser Software zu machen,um zu schauen, was dabei herauskommt.
                        Wenn es sich um die gleiche Steuer-CD handelt, die ich für 4,99 € erworben habe, kann ich dir aus Erfahrung versichern, dass das Produkt alles kann,

                        was es können muss. Bei mir kommt damit auch nichts anderes heraus als bei Mein ELSTER. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist kaum zu übertreffen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Beamtenschweiß Weil mir aufgrund der AGBs (trotz der vielen positiven Bewertungen) das ganze zu unsicher war habe ich darauf verzichtet und alles wie in den letzten Jahren gewohnt per Elster online erledigt. Alleine aufgrund der Unvollständigkeit und Unterlassung von Angaben befürchte ich später Nachfragen des Finanzamts. Viele Grüße

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                            #14
                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            vollständige Erklärung durch hochladen der Lohnbescheinigung?
                            Das ist der kleine aber entscheidende Unterschied: das Finanzamt hat meine Lohnsteuerbescheinigung schon, das darf so und muss auch so, warum sollte ich die dann an irgendjemand anders schicken?

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                              #15
                              Dank der gründlichen Recherche von Beamtenschweiß wissen wir jedenfalls, dass es sich bei dem von Terabyte gefundenen Portal ganz

                              offenbar nicht um ein seriöses Angebot handelt. Fazit: Finger weg davon ! Es gibt durchaus seriöse kommerzielle Angebote, umsonst sind die nicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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