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Von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln 2022

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    Von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln 2022

    Hallo zusammen,

    ich war im letzten Jahr 2021 Kleinunternehmer nach § 19 UStG und habe die Umsatzgrenze definitiv überschritten. Muss ich jetzt dem Finanzamt mitteilen, dass ich zur Regelbesteuerung wechseln muss/ will? Und wenn ja über welchen Wege, E-Mail, Elster, anrufen, ...?

    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

    Gruß Joel

    #2
    Seit welchem Jahr hast du denn den Kleinunternehmerstatus ? Wenn man den verliert, reicht man für das 1. Quartal 2022 eine Umsatzsteuervoranmeldung ein.

    Vorab würde ich das nur mitteilen, wenn ich mir nicht sicher wäre, ob die zugeteilte Steuernummer auch für die Umsatzsteuer gilt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Frage ist aber auch, wie hoch der Umsatz war, da dann ggf. auch rückwirkend für 2021 schon die Regelbesteuerung anzuwenden ist.
      Auf jeden Fall ist ein klärender Anruf mit dem zuständigen Finanzamt sicher kein Fehler.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Die Frage ist aber auch, wie hoch der Umsatz war, da dann ggf. auch rückwirkend für 2021 schon die Regelbesteuerung anzuwenden ist.
        Das wäre aber eine ziemliche Katastrophe, oder? Entweder man bittet alle Kunden, rückwirkend 19% mehr zu zahlen (was schon aus Workflow-Gründen bestimmt kaum einer macht, auch dann nicht, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist, und Privatkunden eh nicht, weil sie dann plötzlich 19% mehr zahlen müssten), oder man führt vom eingenommenen Geld die plötzlich darin enthaltenen 19% ab und hat rund 16% weniger verdient...

        Kommentar


          #5
          Der Umsatz in 2021 kann doch nur dann zur Versagung der Kleinunternehmerregelung für 2021 führen, wenn schon zu Beginn des Jahres mit einem Umsatz über 50.000 Euro zu rechnen war.

          Kommentar


            #6
            Muss da der Unternehmer beweisen, dass damit nicht zu rechnen war ("oh mein Gott, ich hab völlig unerwartet Millionen eingenommen"), oder das Finanamt, dass damit zu rechnen war ("Sie waren doch schon im Vorjahr knapp unter der Grenze")?

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              #7
              Ich würd mal sagen dass es durchaus vorkommen kann, dass im Lauf des Jahres überraschend ein großer Auftrag reinkommt. Lag der Auftrag schon im Vorjahr vor dann könnte man Probleme kriegen.

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                #8
                Ich habe im Beitrag #2 bewusst gefragt:

                Seit welchem Jahr hast du denn den Kleinunternehmerstatus ?
                Man verliert den ja nicht immer bereits im zweiten Jahr der Tätigkeit. Das kann auch erst nach 3 oder 4 Jahren passieren. Da spielt es dann keine Rolle,

                um welchen Betrag die 22.000 € überschritten wurden. Erst im Jahr danach unterliegt man der Regelbesteuerung. In meinem Bekanntenkreis habe ich das in

                der Praxis schon mal gehabt. Kleinunternehmerumsätze: 2016: 5.000 €, 2017: 14.000 €, 2018: 35.000 €, 2019: 9.000 €. Erst im Jahr 2019 kam es dann zur

                Regelbesteuerung. Da die Umsätze 2020 ebenfalls unter 10.000 € lagen, erfolgte ab 2020 wieder die Rückkehr zum Kleinunternehmerstatus.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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