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    Einkommen-/Verdienstabrechnung

    Hallo zusammen,
    die Frage passt vielleicht nicht ganz in das Forum hier, aber ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir trotzdem weiterhelfen könntet.

    Ich muss für mein Bafög eine Einkommens-/Verdienstabrechnung oder ähnliches vorzeigen, um nachzuweisen, dass ich im letzten Jahr ein Einkommen hatte.
    Nun weiß ich nicht so ganz genau was das bedeuten soll. Kann ich meine Est oder meine EÜR einfach abschicken? In diesem Fall habe ich meine Steuererklärung erst letzte Woche abgeschickt und noch keinen Bescheid vom Finanzamt bekommen.
    Danke und Liebe Grüße
    Armin

    #2
    Dein Einkommen vom letzten Jahr lässt sich am sichersten durch einen Einkommensteuerbescheid für 2021 nachweisen. Den wirst du aber

    frühestens im März 2022 erhalten, selbst wenn du die Steuererklärung und die EÜR bereits jetzt einreichst. Oder geht es gar nicht um 2021 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich muss mein einkommen von Oktober 2020 bis September 2021 nachweisen

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        #4
        was ich vielleicht noch dazusagen muss: Das ganze ist bezogen auf mein Kleingewerbe welches ich habe

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          #5
          Ich muss mein einkommen von Oktober 2020 bis September 2021 nachweisen
          Das ist aber ein blöder Zeitraum. Da kannst du ja wohl nur die Durchschnittswerte je Monat nehmen. Wie man das wirklich belegen kann, keine Ahnung !

          Das ist auch kein ELSTER-Thema. Wahrscheinlich musst du das für 2021 von einem Steuerberater bestätigen lassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von armin777 Beitrag anzeigen
            Ich muss mein einkommen von Oktober 2020 bis September 2021 nachweisen
            Hallo armin777,
            wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, wird dein Finanzamt natürlich eine Steuererklärung für 2020 und 2021 haben wollen.

            Tschüß

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