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Dienstwagen mit 1% Versteuert und Homeofficearbeitsplatz

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    Dienstwagen mit 1% Versteuert und Homeofficearbeitsplatz

    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und habe auch gleich eine Frage. Ich konnte beim Durchsuchen des Forums keine passende Frage zu meiner finden.

    Ich habe einen Dienstwagen der mit 1% versteuert ist. Damit abgedeckt sind alle Kosten des Fahrzeugs inkl. Tanken u. Waschen o. ähnliches. Wo muss ich den Dienstwagen bzw. diese 1% Regelung angeben? Diese 0,03% für die Fahrten zur Arbeitsstelle entfallen bei mir da ich einen Homeoffice Arbeitsplatz habe. Dies ist auch auf meiner Lohnbescheinigung vermerkt. Wie kann ich das im Elster Formular eintragen bzw. muss ich generell etwas dazu eintragen? Die Pendlerpauschale fällt dadurch vermutlich auch weg. Danke für eure Hinweise.

    Gruß
    Jürgen

    #2
    Die Versteuerung hat dein AG beim Lohnsteuereinbehalt vorgenommen. Die Entfernungspauschale entfällt allenfalls wegen Homeoffice,

    nicht wegen eines Dienstwagens. Die Homeoffice-Pauschale erklärst du in der Anlage N, Zeile 45 oder Zeile 48.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      D.h. ich muss auch bei der Arbeitsstätte nichts eintragen oder muss hier die Adresse des Homeoffices rein bzw. als weitere Arbeitsstätte evtl. die Firmenadresse?

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        #4
        D.h. ich muss auch bei der Arbeitsstätte nichts eintragen
        Für die Tage, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast, kannst du die Entfernungspauschale geltend machen, zum Homoffice

        gibt es keine Entfernungspauschale, wie denn auch ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          OK vielen Dank für die Informationen, das hilft sehr weiter. Schönen Feiertag noch.

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            #6
            Feiertag? Schön wärs gewesen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Das ist Schade

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                #8
                Feiertag? Schön wärs gewesen.
                Bei mir hat das mit dem Feiertag schon gepasst, sogar die Sternsinger haben vorbeigeschaut.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  ich hätte da auch nochmal eine Frage: der Dienstwagen meines Freundes zur Privat-Nutzung wird mit 1% auf den Bruttolohn draufgeschlagen. muss ich das bei der Steuererklärung irgendwo separat angeben oder einfach nur die Bruttogesamtzahl aus der Jahresübersicht in das Formular eintragen? am Ende der Monatsabrechnung wird der gleiche Betrag vom Netto-Einkommen abgezogen...

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                    #10
                    ich hätte da auch nochmal eine Frage: der Dienstwagen meines Freundes zur Privat-Nutzung wird mit 1% auf den Bruttolohn draufgeschlagen. muss ich das bei der Steuererklärung irgendwo separat angeben.
                    Nein, du erfasst den Jahresbruttolohn gemäß der Lohnsteuerbescheinigung. Darin ist der versteuerte Sachbezug (geldwerte Vorteil) bereits enthalten.

                    am Ende der Monatsabrechnung wird der gleiche Betrag vom Netto-Einkommen abgezogen...
                    Wobei ich jetzt nicht auf Anhieb verstehe, was du damit genau meinst.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. c
                      der Betrag, den er oben bei seinem Bruttolohn für den Dienstwagen draufgeschlagen bekommt, wird ihm unten beim Nettoverdienst vor der Auszahlungszeile wieder als Sachbezug abgezogen.

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                        #12
                        wie sieht das mit der Entfernung zum Büro aus? die Firma zahlt ja Sprit etc. und er fährt nicht jeden Tag in's Büro, sondern meistens direkt zur Baustelle. muss ich da dann was angeben als erstes Tätigkeitsfeld?

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                          #13
                          sondern meistens direkt zur Baustelle. muss ich da dann was angeben als erstes Tätigkeitsfeld?
                          Für die Tage, die er ins Büro fährt, kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Das bringt allerdings nur etwas, wenn seine Werbungskosten

                          insgesamt mehr als 1.000,00 € jährlich ausmachen, sonst bleibt es beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 €.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Für die Tage, die er ins Büro fährt, kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Das bringt allerdings nur etwas, wenn seine Werbungskosten

                            insgesamt mehr als 1.000,00 € jährlich ausmachen, sonst bleibt es beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 €.
                            okay, also lass' ich den Punkt mit der ersten Tätigkeitsstelle einfach weg?

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                              #15
                              okay, also lass' ich den Punkt mit der ersten Tätigkeitsstelle einfach weg?
                              Das musst du selbst wissen, ich kenne ja eventuelle weitere Werbungskosten deines Freunds nicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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