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Fehlermeldung bei aussergewöhnlichen Belastungen

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    Fehlermeldung bei aussergewöhnlichen Belastungen

    Hallo,

    ich bin ziemlich ratlos bei den aussergewöhnlichen Belastungen. Wir sind gemeinsam veranlagte Personen. Ich habe alles wie gehabt eingegeben (private KV als Beamter, Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen). Bei der Prüfung erscheint (Anlage aussergewöhnliche Belastungen)

    "Die in den außergewöhnlichen Belastungen enthaltenen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen (jeweils Aufwendungen um Erstattungen vermindert) übersteigen die Summe der außergewöhnlichen Belastungen abzüglich der erhaltenen / zu erwartenden Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses (und so weiter)."

    Summe der Ansprüche auf zu erwartende / Erhaltene Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses und so weiter. Die in Zeile 13 bis 18 enthaltenen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen betragen: Aufwendungen (abzüglich Erstattungen)
    .
    Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen habe ich die Summe der Rechnungen (nur Arbeitsleistungen) in der vollen Höhe erfasst. Angerechnet werden ja nur 20%. Muss ich dies irgendwie abbilden oder rechnet das System dies selbst aus? Oder muss ich noch an einer anderen Stelle schauen?

    Danke für die Unterstützung.

    #2
    Um welches Jahr geht es überhaupt?

    Du hast Eintragungen auf der Anlage Außergewöhnliche Belastungen in Zeile 19-21 sind diese Korrekt? Dort gehören nämlich Haushaltsnahe Dienstleistungen etc. nur dann rein, wenn sie gleichzeitig auch agB sind, z.B. Pflegekosten oder Umbaukosten wegen Krankheit/Behinderung

    Die Fehlermeldung selbst ist eigentlich gut verständlich, deine Summe der agB ist kleiner als die in den Zeilen 19-21 eingetragenen Einzelbeträge. daher vermute ich umso mehr, dass die Zeilen 19-21 leer bleiben sollten.

    Deine haushaltsnahen Dienstleistungen müssen in die entsprechende Anlage und nicht zu den agB.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Deine haushaltsnahen Dienstleistungen müssen in die entsprechende Anlage und nicht zu den agB.
      Soll heißen: Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ist auszufüllen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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