Ich habe ein einfaches Problem brauche aber Hilfe. Ich habe Mieteinnahmen von einer Wohnung und muß die Einkommenssteuererklärungen für 2020 und 2021 ausfüllen. Ich habe die jährlichen Mieteinkünften und die jahrlichen Kosten (nur Hauswart). Bisher habe ich immer nur die Zeilen 9, 21 und 22 der Anlage V ausgefüllt und das war ausreichend. Kann mir jemand weiterhelfen, was ich in der Anlage V ausfüllen muss?
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Kann mir jemand weiterhelfen, was ich in der Anlage V ausfüllen muss?
ob du die Webanwendung Mein ELSTER verwendest oder ein kommerzielles Steuerprogramm.
In jedem Fall muss die Lage des vermieteten Objekts angegeben werden, auch das Einheitswertaktenzeichen ist erwünscht.
Es müssen u. a. Angaben zu Wohnflächen, zur Nutzung als Ferienwohnung und zur kurzfristigen Vermietung gemacht werden.
Das meiste ist eigentlich selbsterklärend. Angaben in den Zeilen 9, 21 und 22 reichen für eine vollständige Erklärung sicher nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Im übrigen waren die Zeilen 9, 21 und 22 nicht ausreichend, der Bearbeiter hat sich nur jedes Jahr geärgert und die daten selbst ergänzt. Dein Steuerprogramm lässt Dir das aber nicht mehr durchgehen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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