Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiberufliche Tätigkeit aus 2014 vergessen ab zu melden - notwendig?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiberufliche Tätigkeit aus 2014 vergessen ab zu melden - notwendig?

    Hallo,

    In 2014 war ich kurzfristig als Kunsthistorikerin (Praktikum, kein Gewerbe, nur freiberuflich) tätig. Ich bin damals in September 2014 weg aus Berlin gezogen, zurück nach Belgien. Da ich mir nicht bewusst war, dass ich mir abmelden muss als Freiberufler, habe ich das nie gemacht. Seit 2016 wohne ich wieder in Berlin. Heute beim aufräumen habe ich das Dokument mit der Steuernummer für meine damaligen Tätigkeit wieder gefunden. Jetzt frage ich mich, ob ich mich trotzdem noch mal abmelden soll - obwohl es schon so lange her ist und ich zwischendurch auch gar nicht mehr in Deutschland gewohnt habe?

    PS: Entschuldigung für Grammatikfehler, Deutsch ist nicht meine Muttersprache.

    #2
    Jetzt frage ich mich, ob ich mich trotzdem noch mal abmelden soll
    Ein ELSTER-Thema ist das eher nicht. Möglicherweise hat dein damals zuständiges Finanzamt den dauerhaften Wegzug im September 2014 ohnehin

    mitbekommen und wenn du seit 2016 wieder hier in Deutschland lebst, bist du doch sicher steuerlich irgendwie erfasst, z. B. als Arbeitnehmerin ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort - genau, seit 2016 bin ich Arbeitnehmerin.

      Entschuldigung - ich dachte mann konnte im Allgemein-Forum auch Fragen stellen, die nicht unbedingt an Elster verbunden sind.

      Kommentar


        #4
        Fragen kann man ja stellen, aber eigentlich geht es in dem Forum nur um Fragen rund um das Projekt Elektronische Steuererklärung -ELSTER-.

        Es gibt ja anders als für die Anmeldung bei Mein ELSTER noch nicht mal ein spezielles Formular für so eine Abmeldung. Du könntest allenfalls eine

        Sonstige Nachricht an dein Finanzamt schicken und unter Angabe deiner aktuellen Steuernummer mitteilen, das du bei deinem Wegzug 2014

        vergessen hast, deine damalige freiberufliche Tätigkeit abzumelden. Aber ob das nach der langen Zeit wirklich noch notwendig ist ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X