Zitat von mhanft
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Umsatzsteuer-Nr. in DE beantragen, geht das denn?
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Also Unternehmer aus der EU können sich deutsche Vorsteuer erstatten lassen; dazu hat das BZST auch eine eigene Seite. Im Prinzip läuft das aber genauso wie umgekehrt, d.h. der Unternehmer muss im Land seines Unternehmens den Antrag einreichen.
Also ich lasse mir (als deutscher Unternehmer) z.B. regelmäßig französische Vorsteuer erstatten. Dazu gebe ich die erforderlichen Daten auf der Website des deutschen BZST ein, und die leiten das dann nach Frankreich weiter.
Ein holländischer Unternehmer muss das daher auf der Website des "Holland-BZST" eingeben (keine Ahnung, wie das zuständige Amt dort heißt - möglicherweise "Belastingdienst Limburg/Kantoor Buitenland" (aus der Liste auf der BZST-Seite) - aber gerade für Holland gibts da anscheinend weder E-Mail noch Website... naja, wenn er sein Gewerbe in NL hat, wird er das passende Amt ja hoffentlich kennenn...
Eine deutsche (Umsatz-)Steuernummer braucht er dazu aber nicht (sondern die holländische USt-ID seines Gewerbes dort).
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Umsatzsteuer-Nr. in DE beantragen, geht das denn?
Tach,
einer meiner Kunden (Steuerbüro in NL) hat einen Mandanten mit folgender Ausgangslage. Mandant lebt in DE, arbeitet in NL (Gewerbe, Handwerk). Der Mandant aus DE hat keine deutschen Einkünfte und deshalb auch keine deutsche Steuer-Nr., er möchte gerne einige Ausgaben, die er in DE hat (Telefon, Auto), in DE geltend machen, um sich die deutsche Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Dazu hat er die Vorstellung, dass er in DE eine Umsatzsteuer-Nr. beantragen kann.
Ich habe da so meine Zweifel, ob das überhaupt geht, denn eine deutsche Umsatzsteuer-Nr. gibt es nach meiner Kenntnis nicht (in NL gibt es die schon). An wen kann man den deutschen Mandanten verweisen, wo kann er weitere und vor allem zuverlässige Informationen kriegen?Stichworte: -
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