Hallo, Frage zu Anlage V: ich mache ja die Nebenkostenabrechnung selbst und und kümmere mich um alles andere für das vermietete Objekt. Kann man eine pauschale für Verwaltungsarbeiten ansetzen bzw. für Porto, Druckerverbrauch, Papier, usw.? - Fahrtkosten zu Objekt, weiß ich, kann ich ansetzen! LG Markus
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Anlage V -
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Kann man eine pauschale für Verwaltungsarbeiten ansetzen bzw. für Porto, Druckerverbrauch, Papier, usw.?
heißt, dass man nicht ein paar Euro geltend machen kann. Viel kommt da nämlich nicht zusammen. Ich erstelle selbst solche
Abrechnungen und lasse diese geringen Aufwendungen bei der Steuererklärung außen vor.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Aus meiner eigenen Erfahrung wird eine Pauschale von 100 Euro (für Porto, Telefon und Fahrtkosten) anerkannt. Aber das hängt natürlich vom Ermessen des Finanzbeamten ab (und möglicherweise auch davon, ob die Wohnung überhaupt Erträge erwirtschaftet - falls das eh ein Minusgeschäft ist, kommt eine zusätzliche Pauschale vermutlich nicht besonders gut an).
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Aber das hängt natürlich vom Ermessen des Finanzbeamten ab
an unserem Wohnort, die Verwaltung mache ich. Bei einer fußläufigen Entfernung von 700 m mag ich mit Fahrtkosten nicht anfangen, Porto hätte ich
jährlich 1,70 € und die Kosten für 2 x 3 Seiten Nebenkostenabrechnung mag ich nicht ausrechnen. Wenn die Immobilie an einem anderen Ort wäre,
wären Fahrtkosten sicher ein Thema, aber die Fahrtkosten will der TE ja ohnehin geltend machen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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