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2 mal Steuerklasse 6

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    2 mal Steuerklasse 6

    Hallo allerseits,

    ich habe 2 nichtselbständige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.
    Nun habe ich durch meine Lohnsteuerabrechnungen gesehen, dass beide Arbeitgeber den Lohn mit Steuerklasse 6 abrechnen.
    (Ich kann mich zwar dunkel erinnern, dass ich dem Arbeitgeber A gemeldet habe, dass ich ihn in der Stkl. 1 haben möchte, jedoch habe ich hierfür keine Nachweise, also wird dies irrelevant sein)
    Mir ist natürlich klar, dass ich die überschüssige Steuer durch die Jahreserklärung (teilweise) reinholen kann, jedoch möchte ich dies richtig stellen.
    Reicht es hierfür, den Arbeitgeber A zu (nochmals) zu sagen, dass er sich in ElstAM als Hauptarbeitgeber anmelden solle oder gibt es hierfür einen Antrag? (Leider ist gefühlt das komplette Internet bezüglich Steuerklassenwechsel auf Ehepaare ausgerichtet und man findet eigentlich nichts direktes für Alleinstehende)

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    #2
    Ja, sag dem Arbeitgeber Bescheid, dass er Dich als Hauptarbeitgeber anmelden soll.

    Kommentar


      #3
      Zitat von BavBiz Beitrag anzeigen
      .......
      Reicht es hierfür, den Arbeitgeber A zu (nochmals) zu sagen, dass er sich in ElstAM als Hauptarbeitgeber anmelden solle...
      .
      Hallo BavBiz,
      egal ob A oder B, im eigenen Interesse empfiehlt es sich den zu nehmen, wo du mehr verdienst.

      Tschüß

      Kommentar

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