Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V nach Scheidung: Bitte um Hilfe und Aufklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V nach Scheidung: Bitte um Hilfe und Aufklärung

    Guten Morgen, ich bin frisch geschieden und habe nun Fragen zur noch gemeinsamen Immobilie:

    - Kann jeder seine eigene Steuererklärung machen oder muss ich die von meiner Ex weiter machen wegen der Immobilie?
    - Ist es richtig, das jeder seine eigene Erklärung macht nun und einfach jeder für sich die Anlage V?
    - Oder führt das zu Problemen?
    - Ich möchte nicht zwingend weiter beide Steuererklärungen für die nächsten Jahre machen. Kann meine Exfrau ihre nun leicht selbständig machen oder wird das zu kompliziert?
    - Wo müssen wir uns noch absprechen oder was muss man ggf. beantragen?
    - Gibt es für Vor- oder Nachteile?
    - Kann mir jemand (für einen Laien) verständlich erklären, was genau zu tun ist (und ggf. die Schwierigkeit liegt)?
    - Es gibt doch keinen Grund, weiter beide Erklärungen aus einer Hand zu machen, oder?

    Für eine sehr kurzfristige hilfreiche und für den Laien verständliche Antwort wäre ich sehr dankbar, vielen lieben Dank!

    Zur Info: Die ETW war und ist immer schon vermietet und wir haben nie selbst drin gewohnt. Durch den Erwerb während der Ehe ist meine Ex damals zur Hälfte Miteigentümerin geworden und ihr steht nun alles zur Hälfte zu. Sie steht mit im Grundbuch, kennt sich aber steuerlich nicht aus.
    Es wäre aber schön, wenn wir ohne Nachteile dadurch zu haben, jeder seine eigene Steuererklärung einfach machen könnte nun. Ich möchte meiner neuen Partnerin nicht zumuten, dass ich auf Jahre weiter die Steuer meiner Exfrau mit erledige. Hat jemand konkrete Tipps hierzu, wie’s geht?
    Zuletzt geändert von Erfahrungsaustausch; 23.01.2022, 10:16.

    #2
    Jeder macht seine eigene Erklärung für die ESt. So ihr Einkünfte aus einer gemeinsamen Immobilie habt, sind die im Rahmen einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zu erklären und deren Aufteilung in die Anlage V der einzelnen Personen zu übernehmen.

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort!
      Wo genau müssen wir uns dann denn noch konkret austauschen und welche Vorteile hätte es alternativ, wenn ich weiter ihre Erklärung mit machen würde? Ist also gar nicht erforderlich, dass ich das mache, verstehe ich das richtig? Wird also nicht kompliziert(er) dadurch? Vielen Dank noch mal für die nette Hilfe!

      Kommentar


        #4
        Meines Wissens will das Finanzamt für Feststellungserklärungen einen Ansprechpartner bzw. Bevollmächtigten, der die Erklärung macht (oder von einem Steuerberater machen lässt). Einen von euch wird's also immer treffen (zumindest für die gemeinsam vermietete Wohnung).

        Mit ihrer privaten ESt-Erklärung hast du aber nichts mehr zu tun, das ist korrekt. Erlaubt wäre es dir jedenfalls, weil § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO ausdrücklich auch geschiedene Ehepartner erwähnt.

        Kommentar


          #5
          Ok, danke. Also hätte ich selbst keinen Vor- oder Nachteil, wenn wir die ESt/Erklärung von nun an getrennt machen? Welche Daten muss ich ihr dann (jährlich?) übermitteln oder gehts auch notfalls ohne direkte Kontakt?
          Muss die Feststellungserklärung also auch jährlich gemacht werden?
          Ist es problematisch, dass sie kurz vor endgültiger Scheidung in eine andere Stadt gezogen ist (weil ggf. anderes Finanzamt)? Eigentlich nicht, oder?

          Kommentar


            #6
            Die (ja, jährliche!) Feststellungserklärung ist quasi die Einkommensteuererklärung der "Firma" (bestehend aus euch beiden), die die Wohnung vermietet. Die hat genau die Anlage V, die ihr bisher in eurer privaten ESt-Erklärung hattet. Da kommt dann unterm Strich ein Betrag raus (wie immer: Mieteinnahmen+Nebenkosten-Abschreibung-Werbungskosten), der halbe-halbe auf die beiden "Gesellschafter" aufgeteilt wird. Und dieser "halbe Betrag" ist eigentlich das einzige, was du ihr jährlich mitteilen musst. Diesen einen Betrag schreibt sie dann in die Anlage V ihrer privaten ESt-Erklärung, bei "Anteile an Einkünften" (Zeilen 25-29) - und du selbst natürlich auch
            elster114.png

            Kommentar


              #7
              Meines Wissens will das Finanzamt für Feststellungserklärungen einen Ansprechpartner bzw. Bevollmächtigten, der die Erklärung macht
              Genauso ist das ! Der wird im Hauptvordruck der Feststellungserklärung (ESt 1 B) auch benannt. Auszufüllen sind außerdem die Anlagen FB, FE 1 und V.

              In der eigenen Einkommensteuererklärung erklärt jeder nur seinen Anteil am Überschuss und zwar unter Anteile an Einkünften bei Grundstückgemeinschaften.

              Die Gemeinschaft erhält auch eine eigene Steuernummer. Die Formulare für 2021 werden Ende März freigeschaltet, die elektronische Übermittlung ist Pflicht.

              Ihr könnt für die Erklärung die Webanwendung Mein ELSTER nutzen oder ein kommerzielles Steuerprogramm.

              Mit der Forensoftware geht es allerdings nicht. da bist du im falschen Unterforum.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Erfahrungsaustausch Beitrag anzeigen
                Also hätte ich selbst keinen Vor- oder Nachteil, wenn wir die ESt/Erklärung von nun an getrennt machen?
                Ich bekomme das Gefühl, dass du davon ausgehst, dass für euch auch in Zukunft noch eine Zusammenveranlagung möglich wäre.

                Das einzige, was euch künftig noch steuerlich verbinden wird, ist die gesonderte Feststellung für die Einkünfte aus der gemeinsamen Immobilie.
                ​​​​​​

                Kommentar

                Lädt...
                X