Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Jahreskarte für Fähre absetzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Jahreskarte für Fähre absetzen

    Hallo

    ich habe ein Jobangebot was für mich interessant wäre, allerdings ist der Arbeitsplatz nur mit der Fähre akzeptabel zu erreichen. Der Preis für eine Jahreskarte beläuft sich auf 910 Euro. Mir ist bekannt, dass ich die Kosten unter Anlage N als Werbungskosten in voller höher geltend machen kann. Ich müsste aber vorher wissen wie hoch der steuerliche zurückerstattete Teil ist den man zu erwarten hat, um abschätzen zu können, ob sich das ganze finanziell rechnet, da dann ja auch noch die normalen Fahrkosten dazu kämen. Da es sich um eine Tätigkeit im unteren Lohnniveau handelt ca. 2200 Euro Brutto wäre es extrem wichtig das vorher zu wissen. Wäre schön wenn jemand Infos dazu hätte und mir da vielleicht weiterhelfen kann.

    #2
    Die Frage lässt sich nicht seriös beantworten, abgesehen davon, dass kein Zusammenhang mit Elster besteht.
    Wenn das die einzigen Werbungskosten sind, ist der steuerliche Effekt Null, da unterhalb der Pauschale von 1000€. Gehe ich davon aus, dass andere Werbungskosten von exakt 1000€ vorliegen, auf die das Fährticket oben drauf kommt, sagt mein Rechner, dass so ungefähr 240€ rumkommen sollten.

    Kommentar


      #3
      Wenn man am Ende nicht einmal ein Drittel der Kosten erstattet bekommt lohnt es sich nicht wirklich! Aber trotzdem recht herzlichen Dank!

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        du hast falsche Vortellungen von Steuerstattungen.
        Du bekommst nie die Kosten erstattet,
        Sie mindern dein zuversteuerndes Einkoomen und deshalb kannst du mit einer Erstattung rechnen.
        Die richtet sich nach deinem Grenzsteuersatz und der ist bei geringen Einkommen niedriger als bei hohen.
        Beispiel WK 2000.- Grenzsteuersatz 205 Erstattunt 200,- da 1000.- WK schon eingerechnet sind.
        Höchstsatz Grenzsteuer 42% Erstattung 420.-
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Mindestens ein Drittel gibt es nur zurück, wenn der Grenzsteuersatz über 33% liegt. Da darf man sich mit so Popeljobs "im unteren Lohniveau" nicht abgeben.

          Kommentar

          Lädt...
          X