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Umlaufvermögen als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR angeben?

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    Umlaufvermögen als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR angeben?

    Hallo zusammen, eine kurze Frage:

    Muss ich Umlaufvermögen (z.B. Warenbestand) als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR angeben?

    Soweit ich weiß, muss ich als nicht bilanzierungspflichtiges Unternehmen keine Inventur machen.

    Was fällt z.B. unter die Angabe Umlaufvermögen als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR?

    Viele Grüße

    #2
    Muss ich Umlaufvermögen (z.B. Warenbestand) als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR angeben?
    Nein, das ist nicht vorgesehen

    Was fällt z.B. unter die Angabe Umlaufvermögen als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR?
    Zum Beispiel Wertpapiere im Betriebsvermögen oder auch Grundstücke eines Bauträgers, die zum Weiterverkauf bestimmt sind.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das eigentlich nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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