Hallo zusammen, eine kurze Frage:
Muss ich Umlaufvermögen (z.B. Warenbestand) als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR angeben?
Soweit ich weiß, muss ich als nicht bilanzierungspflichtiges Unternehmen keine Inventur machen.
Was fällt z.B. unter die Angabe Umlaufvermögen als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR?
Viele Grüße
Muss ich Umlaufvermögen (z.B. Warenbestand) als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR angeben?
Soweit ich weiß, muss ich als nicht bilanzierungspflichtiges Unternehmen keine Inventur machen.
Was fällt z.B. unter die Angabe Umlaufvermögen als Einzelunternehmen in der Anlage AVEÜR?
Viele Grüße
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