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Beerdigungskosten

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    Beerdigungskosten

    Hallo zusammen,

    Beerdigungskosten sind absetzbar, dass wäre soweit ok.
    Im Januar die Rechnung bekommen, aber die Beisetzung war im Dezember.
    Gehe ich recht in der Annahme, dass es trotzdem zu 2021 gehört?
    Bin da etwas überfragt, kommt zum glück selten vor.
    Grüße

    #2
    Auch bei Beerdigungskosten gilt das Abflussprinzip, also absetzen im Jahr der Zahlung, egal wann Beisetzung oder Rechnungstellung war.

    Kommentar


      #3
      Beerdigungskosten sind absetzbar, dass wäre soweit ok.
      Ob das wirklich so ist, hängt allerdings vom Wert des Nachlasses ab und zusätzlich auch noch von der Höhe der eigenen Einkünfte.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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