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Frage zur vorausgefüllte Steuererklärung /Abruf von Bescheinigungen

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    Frage zur vorausgefüllte Steuererklärung /Abruf von Bescheinigungen

    Die Auswahl: Mein Benutzerkonto > Funktion eines vollwertigen Benutzerkontos freischalten wird mir nicht angeboten, weil ich offensichtlich noch nicht mit der Identifikationsnummer bei Mein ELSTER registriert bin.
    Auf Grund der gefunden Threads, möchte ich zu meiner Sicherheit noch einmal eine Bestätigung, dass ich mich tatsächlich noch einmal komplett neu registrieren muss, mit Zertifikatsanforderung plus Identifikationsnummer und dann vorübergehend 2 Konten habe und hoffentlich die Entwürfe und Formulare transferieren kann?

    Mfg Helmut

    #2
    Funktion eines vollwertigen Benutzerkontos freischalten betrifft nur Konten, die rein über die E-Mailadresse zur Abgabe der steuerlichen Erfassung angelegt wurden.
    Es gibt keinen Weg, ein per Steuernummer angelegtes Konto in eines umzuwandeln, dass auf die Steuer-ID läuft. Hier bleibt nur eine neue Registrierung übrig.
    Transfer betrifft rein Entwürfe.

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      #3
      Danke für die prompte Antwort. Heißt dann auch Umsatzsteuererklärungen, EÜR ... alles neu und keine Datenübernahme aus dem Vorjahr?

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        #4
        ... alles neu und keine Datenübernahme aus dem Vorjahr?
        Du kannst im bisherigen Konto einen Entwurf mit Datenübernahme aus dem Vorjahr starten und diesen Entwurf anschließend über eine

        Supportanfrage in das neue Konto transferieren. Natürlich alles erst nach Abschluss der Neuregistrierung und Freischaltung des neuen

        Kontos für den Support. Hier ist beschrieben, wie es geht: https://forum.elster.de/anwenderforu...BCgung-stellen

        Die Reihenfolge stimmt nicht ganz, weil die Freischaltung als Supporter natürlich zuerst erfolgen muss, damit du eine TransferID bekommst, an die du

        die Entwürfe aus dem alten Konto schicken kannst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          merci vielmal

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