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Unterhaltsleistungen erhalten als Kind

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    Unterhaltsleistungen erhalten als Kind

    Guten Tag,

    ich möchte kurz nachfragen, in welcher Anlage man Unterhaltsleistungen, die man von einem Elternteil erhalten hat, angibt. Ich habe nur die Anlage Sonstiges gefunden, bei der man Unterhaltsleistungen als geschiedener Ehepartner angibt. Ich würde mich über Hilfe und Rückmeldung freuen.

    Freundliche Grüße
    Markus

    #2
    Erhaltene Unterhaltsleistungen von einem Elternteil musst du in deiner Steuererklärung überhaupt nicht angeben.

    Ob sie der leistende Elternteil steuerlich geltend machen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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