umsatzsteuerfreie Umsätze in Z. 74 der USt-Erklärung

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  • juliab
    Neuer Benutzer
    • 03.02.2022
    • 3

    #1

    umsatzsteuerfreie Umsätze in Z. 74 der USt-Erklärung

    Hallo zusammen,

    ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen! :-)

    Zeile 74 der USt-Erklärung ist ja ein Sammelfeld für alle umsatzsteuerfreien Umsätze, außer nach § 4 Nr. 12 UStG.

    Reicht dem Finanzamt aus, dass hier eine Gesamtsumme eingetragen wird? Oder sollte man am besten noch eine eigene Anlage senden, in der alle Umsätze dieses Feldes gesondert aufgeführt werden?

    Unbenannt2.PNG

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von juliab; 03.02.2022, 13:01.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45960

    #2
    Oder sollte man am besten noch eine eigene Anlage senden, in der alle Umsätze dieses Feldes gesondert aufgeführt werden?
    Wozu soll das gut sein ? In der Regel stammen diese Umsätze doch aus der gleichen Tätigkeit, deren Nummer nach § 4 UStG man angibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • juliab
      Neuer Benutzer
      • 03.02.2022
      • 3

      #3
      Die Umsätze stammen in diesem Fall aus unterschiedlichen Tätigkeiten, bzw. fallen unter unterschiedliche Nummern des § 4 UStG.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45960

        #4
        ... bzw. fallen unter unterschiedliche Nummern des § 4 UStG.
        Man kann dort auch mehr als eine Nummer eintragen. In der Gewinnermittlung werden die Angaben in der Regel ebenfalls zusammengefasst,

        zumindest bei Verwendung eines Buchhaltungsprogramms ist das so. Ich würde abwarten, ob das Finanzamt dazu Unterlagen haben will.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • juliab
          Neuer Benutzer
          • 03.02.2022
          • 3

          #5
          okay Danke und LG

          Kommentar

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