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    Steuererklärung

    Hallo!

    Ich bin zurzeit arbeitslos und bekomme kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt hat mir aber eine Weiterbildungsmaßnahme mit Leistungen §§ 81, 83 SGB III gewährt und bezahlt. Lehrgangsgebühren € 4.674,32, Fahrtkosten 1.268,80€ und Kinderbetreuungskosten € 2.700 wurden vom Arbeitsamt bezahlt. Die Lehrgangsgebühren sind ja direkt an den Weiterbildungsträger gezahlt worden. Die Fahrt- und Kinderbetreuungskosten habe ich aber erhalten. Müssen diese Leistungen von mir in der Steuererklärung angegeben werden und wenn ja, wo da? Kann mir vielleicht jemand damit weiterhelfen? Ich freu mich über hilfreiche Antworten.

    #2
    Diese Zahlungen stehen ja entsprechende Kosten auf Deiner Seite dagegen.

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