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Kapitalerträge ausländische Aktien/Dividenden

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    Kapitalerträge ausländische Aktien/Dividenden

    Hallo,

    ich habe Kapitalerträge aus Verkäufen und Dividenden erzielt bei einem ausländischen Broker.
    In Anlage KAP muss ich diese ja unter Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben eingeben.

    Wenn ich das richtig verstehe müssen in Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 47) die "Gewinne von Verkauf und Dividenden - Kosten" eingetragen werden.
    In Zeile 20 In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG
    dann nur die Gewinne aus dem Verkauf aber nicht die Dividenden?

    Was muss dann in die Zeile 22
    In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien
    und 23
    In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG
    Bedeutet Verlust wirklich nur wenn ich eine Aktie mit Verlust verkauft(23?) habe oder sind z.b auch Kosten damit gemeint(22?)

    Habe mir schon etliche Video etc. angeschaut aber wirklich weiter bringen die mich nicht.
    Danke!

    #2
    Verluste aus Dividenden wirst Du ja kaum haben. Die Zeile 22 ist dann also uninteressant.

    Aber vielleicht hast Du ja ein Aktienpaket mit Verlust abgestoßen. Das wäre dann ein Fall für Zeile 23. Ich selber hab da die Kaufs- und Verkaufsprovision und Gebühren immer mit berücksichtigt, genauso auch schon bei den Gewinnen. Das müsste meiner Meinung nach so richtig sein.

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      #3
      Das müsste meiner Meinung nach so richtig sein.
      Nachdem auch die inländischen Banken so abrechnen, sollte das schon richtig sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nachdem auch die inländischen Banken so abrechnen, sollte das schon richtig sein.
        Danke! Ich hab da nie nachgerechnet!

        Kommentar


          #5
          Danke! Ich hab da nie nachgerechnet!
          Das Rechnen selbst habe ich Excel überlassen, dort habe ich meine überschaubare Anzahl von Wertpapieren seit jeher erfasst

          und zeichne auch die Verkäufe mit dem Gewinn oder Verlust vor Steuern auf. Mein Programm zur Verwaltung meiner privaten

          Finanzen hat zwar auch eine Wertpapierverwaltung, aber ob die immer stimmige Berichte liefert, da bin ich mir nicht sicher.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke für die Hilfe!
            Hab es jetzt ausgefüllt und hoffe das es stimmt.

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              #7
              Hallo zusammen, wie verhält es sich mit der Steuern bei Kryptowährungen. Trage ich die immer noch unter privaten Veräußerungsgeschäften ein oder gehört das mittlerweile auch zu den Kapitalerträgen. Ich bin aus einem Beitrag über Steuern bei Bitcoin2Go auf das Thema gestoßen.

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                #8
                Gewinne aus Kryptowährungen sind nach wie vor Sonstige Einkünfte. Vielleicht ist das in Österreich anders, jedenfalls gibt es dort seit kurzem eine neue Regelung.

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                  #9
                  Hallo zusammen, ich bin mir hier auch unsicher gewesen, da in der ganzen Thematik anscheinend noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Ich habe hier [Link entfernt] in einem aktuellen Beitrag allerdings auch die Info gefunden, dass es aktuell auf jeden Fall noch als privates Veräußerungsgeschäft versteuert werden muss. Vorausgesetzt die Haltefrist von einem Jahr wurde nicht eingehalten.

                  Nach einem Jahr ist ein Veräußerungsgewinn bei Kryptowährungen steuerfrei und muss meiner Meinung nach in der Steuererklärung gar nicht angegeben werden oder? Gebt gerne Bescheid, wenn ich hier falsch liege.
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 15.10.2022, 20:46. Grund: Link entfernt, da überflüssig !

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                    #10
                    Ist unter dem Link wirklich was zu finden, oder ist das jetzt nur Werbung ... ?

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                      #11
                      Ist unter dem Link wirklich was zu finden, oder ist das jetzt nur Werbung ... ?
                      Es gibt einen kurzen Fachbeitrag, der aber m. E. keine Neuigkeiten enthält. Solche Beiträge sind zuhauf im Internet zu finden, insoweit ist der Link

                      auf die Homepage einer Kanzlei objektiv natürlich überflüssig.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Aus meiner Perspektive war der Link hilfreich, weil ich in dem Artikel nicht nur eine Gesamtübersicht erhalten habe, sondern auch dedizierte Infos zu den einzelnen Themen (Mining etc.) gefunden habe. Das deckt bislang kein "normaler" Beitrag ab.

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