Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ist ein Single mit LStKlasse 1 Einkommensteuerpflichtig?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ist ein Single mit LStKlasse 1 Einkommensteuerpflichtig?

    Guten Morgen allseits,

    Ich habe gelesen, dass Singles mit Lohnstuerklasse 1, die nur versteuerten Arbeitslohn erhalten und keinen Arbeitsweg haben und auch sonst nichts zum Absetzen haben, keine Einkommensteuer zahlen müssen, da dies bereits mit der Versteuerung des Arbeitslohn bzw. Gehalt abgegolten ist.
    Ist das so richtig?
    Ich frage deshalb hier die geballte Kompetenz, da ich im Web dazu unterschiedliche Aussagen dazu gelesen habe.
    Würde mich um entsprechende Antworten freuen.
    Danke vorab und noch einen schönen Sonntag.
    Gruß
    F_Lee

    #2
    Richtig ist, dass in solchen Fällen keine Verpflichtung besteht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und es sich in der Regel auch nicht lohnt,

    eine Veranlagung zu beantragen, weil der Lohnsteuereinbehalt der festzusetzenden Einkommensteuer entspricht. Immer vorausgesetzt, bei der Berechnung

    der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber sind keine Fehler unterlaufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von F_Lee Beitrag anzeigen
      Guten Morgen allseits,

      Ich habe gelesen, dass Singles mit Lohnstuerklasse 1, die nur versteuerten Arbeitslohn erhalten und keinen Arbeitsweg haben und auch sonst nichts zum Absetzen haben, keine Einkommensteuer zahlen müssen, da dies bereits mit der Versteuerung des Arbeitslohn bzw. Gehalt abgegolten ist.
      Ist das so richtig?
      Ich frage deshalb hier die geballte Kompetenz, da ich im Web dazu unterschiedliche Aussagen dazu gelesen habe.
      Würde mich um entsprechende Antworten freuen.
      Danke vorab und noch einen schönen Sonntag.
      Gruß
      F_Lee
      Hallo,

      könntest du deine Frage vielleicht etwas treffender stellen.
      Einkommensteuerpflichtig hat nichts mit der Steuerklasse zu tun.
      Einkommensteuerpflichtig bist auch du, du hast doch Einkommensteuer bezahlt.
      Also was willst du wissen und hat deine Frage überhaupt etwas mit der ELektronischenSTeuerERklärung zu tun
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Hallo FIGUL,
        zum einen zielt meine Frage dahin, ob ich unter diesen Gegebenheiten verpflichtet bin, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
        Zum anderen sei gesagt, ich habe kein treffenderes Forum gefunden als dieses.
        Gruß
        F_Lee

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Richtig ist, dass in solchen Fällen keine Verpflichtung besteht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und es sich in der Regel auch nicht lohnt,

          eine Veranlagung zu beantragen, weil der Lohnsteuereinbehalt der festzusetzenden Einkommensteuer entspricht. Immer vorausgesetzt, bei der Berechnung

          der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber sind keine Fehler unterlaufen.
          Hallo Charlie24,
          vielen Dank für deine Antwort.
          ich gehe davon aus, dass in diesem Fall der Arbeitgeber die Lohnsteuer korrekt beim Arbeitslohn bzw Gehalt festsetzt. Der Arbeitnehmer kann das ja in der Regel eh nicht kontrollieren.
          Gruß
          F_Lee

          Kommentar


            #6
            Der Arbeitnehmer kann das ja in der Regel eh nicht kontrollieren.
            Doch, du kannst z. B. die Daten in das Einkommensteuererklärungsformular bei Mein ELSTER eingeben. Dann siehst du, ob der Lohnsteuereinbehalt und

            die Einkommensteuer übereinstimmen. Auch mit einem Lohnsteuerrechner lässt sich der Lohnsteuereinbehalt überprüfen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Du hast deswegen kein passenderes Forum gefunden, weil das in Richtung Steuerberatung geht und die so nicht erlaubt ist.

              Meist dürfte die Aussage von Charlie24 zutreffen, mir fallen aber anhand § 46 EStG etc. ein paar Varianten ein, bei denen auch Singles mit Steuerklasse I und nur versteuertem Arbeitslohn und sonst nichts abzusetzen eine Steuererklärung einreichen müssen: Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12. des Vorjahres, Finanzamt verlangt es, eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Merkmal "S" in der Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitslohn nebeneinander von mehreren Arbeitgebern, abziehbare Vorsorgeaufwendungen niedriger als die Vorsorgepauschale, ermäßigt besteuerte Lohnanteile wie z.B. Abfindungen oder Boni. Das nur mal so zum Einstieg, die Details (tw. gilt das z.B. nur ab bestimmten Arbeitslohnhöhen) habe ich weggelassen.
              Zuletzt geändert von Picard777; 07.02.2022, 11:09. Grund: Klein- und Großschreibung korrigiert
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Doch, du kannst z. B. die Daten in das Einkommensteuererklärungsformular bei Mein ELSTER eingeben. Dann siehst du, ob der Lohnsteuereinbehalt und die Einkommensteuer übereinstimmen. Auch mit einem Lohnsteuerrechner lässt sich der Lohnsteuereinbehalt überprüfen.
                Auf https://www.bmf-steuerrechner.de/ kann man das schön "mal eben schnell" eingeben - fand ich ganz praktisch.

                Kommentar

                Lädt...
                X