Vorsteuer in Umsatzsteuer eintragen?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Eine Umsatzsteuererklärung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Auch Umsatzsteuerfestsetzungen des Finanzamts erfolgen standardmäßig unter Vorbehalt.
    Der Vorbehalt wird normalerweise nicht aufgehoben, so dass die Erklärung noch bis zum Eintritt der Verjährung berichtigt werden kann.

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  • BerlinerTourGuide
    antwortet
    danke. trotzdem irritierend, dass "es gibt hierfür keine extra Eingabemöglichkeit (für schon gezahlte beträge)." ich hatte für 2022 schon eine umsatzsteuererklärung abgegeben und entsprechend gezahlt, die ich aufgrund einer überarbeiteten buchhaltung nun korrigieren will... keine ahnung, ob das überhaupt zulässig ist... ich werde per begleitbrief darauf noch extra aufmerksam machen... (heute erlaubt das launische programm hier übrigens, dass ich etwas korrigiere...)

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Die Zeile 167 ist vielleicht geeignet, um Rundungsdifferenzen auszugleichen. Ansonsten muss die rechnerisch schon wenigstens ungefähr richtig sein.
    Wie viel Du für 2021 tatsächlich schon bezahlt hast weiß das Finanzamt, es gibt hierfür keine extra Eingabemöglichkeit.

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  • BerlinerTourGuide
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Wenn Du anderer Meinung bist, als die automatische Berechnung, dann kannst Du hier eine Eintragung machen.
    schön. ich war "anderer meinung", habe also in zeile 167 einen anderen betrag als den errechneten eingetragen - und prompt geht garnichts mehr, weil "fehler!" warum war ich anderer meinung? ich habe schon aufgrund einer vorherigen umsatzsteuererklärung, die ich mit dieser revidieren will, einen höheren betrag, als den jetzt errechneten, bezahlt, will also was zurück! wie kann ich das eintragen, bitte?
    (dieser beitrag ist KEINE kopie von einem "vor fünf minuten eingestellten beitrag", sondern ein ergänzter, neuer. korrektur wurde leider vom programm verboten... also den alten gelöscht, und den ergänzten neu eingestellt... was ist das hier für'n murks...: "Dieser Beitrag ist eine Kopie eines Beitrags, welchen du in den letzten fünf Minuten abgeschickt hast.")​ elster-sst-01.jpg

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  • Chris007
    antwortet
    Ok. Hatte es gemerkt und deshalb die Frage zur ESt. an anderer Posirtion gestellt!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Frag bitte nicht alles doppelt. Hier geht es schließlich auch um die Umsatzsteuer!

    Hallo Zusammen, in der ESt. kann man die "Einkommenersatzleistungen" eintragen. Ich habe mein Gewerbe erst 09.2021 angemeldet. Trage ich die "Einkommenersatzleistungen", die ich vor dem 09.2021 erhalten habe ebenfalls mit ein oder nur die, die ich bis zum ende des Jahres erhalten habe? Einnahmen über ein

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  • Chris007
    antwortet
    Die INFO hilft mir weiter.
    Dann wird die "Ehrenamtliche Tätigkeit" in Anlage N auch für das gesamte Jahr eingetragen.
    Aber wo rufe ich die Anlage N auf?
    Habe diese vor der Option zum Versenden nicht finden können.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
    ......
    Da ich mein Gewerbe erst Anfang 09.2021 angemeldet habe, stellt sich mir die Frage, ob "Einkommensersatzleistungen" die ich vor dem 09.2021 erhalten habe, mit in der ESt. aufführen müsste?
    Hallo Chris007,
    die Steuererklärung ist immer eine Jahressteuer, da kommt alles rein was zwischen demn 01.01. und dem 31.12. an Einnahmen entstanden ist.

    Tschüß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuererklärung wird immer für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember abgegeben.

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  • Chris007
    antwortet
    Ebenso die Frage, ob ich in der "Anlage N" die "Ehrenamtlichen Tätigkeiten" auch vor dem 09.2021 aufführen müsste?

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  • Chris007
    antwortet
    Hallo noch einmal,

    danke für die hilfreiche Antwort.

    Da ich mein Gewerbe erst Anfang 09.2021 angemeldet habe, stellt sich mir die Frage, ob "Einkommensersatzleistungen" die ich vor dem 09.2021 erhalten habe, mit in der ESt. aufführen müsste?

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
    ......
    Gibt es ein seperates Formular, womit man Nachweise versenden kann?
    Wenn ja wo findet man dieses?...
    Hallo Chris007,
    seit einigen Jahre gilt ja die Belegvorhaltung, also nur auf Anforderung des Finanzamtes.
    Mittlerweile gibt es auch in Mein Elster dafür die Möglichkeit in einem separaten Formular Belege hochzuladen -> Formular Belegnachreichung (geht momentan nur für ESt) und das Formular Sonstige Nachricht, dort könntest du in deinem Fall Nachweise hochladen und versenden.

    Tschüß

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
    Die Nachweise (Rechnungen, Kontoauszüge u.Ä.) kann man wohl nicht an die Umsatzsteuererklärung und Voranmeldung(en) anhängen.
    Die gehören in Deine Buchhaltung, auf welche Weise auch immer Du die durchführst.

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  • Chris007
    antwortet
    Diese habe ich ebenfalls eingereicht!

    Die Nachweise (Rechnungen, Kontoauszüge u.Ä.) kann man wohl nicht an die Umsatzsteuererklärung und Voranmeldung(en) anhängen.

    Gibt es ein seperates Formular, womit man Nachweise versenden kann?
    Wenn ja wo findet man dieses?

    Vielleicht ist es auch nicht relevant diese gleich mitzusenden und man kann die Nachweise auf Anfrage zusenden/nachreichen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
    ich habe im letzten Jahr bereits die Voranmeldung für das 3. Quartal eingereicht und eine Steuerrückerstattung erhalten.
    Und die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal, wo ist die geblieben?

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