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Einkommensteuer - Gewerbeanmeldung

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    Einkommensteuer - Gewerbeanmeldung

    Hallo Zusammen,

    in der ESt. kann man die "Einkommenersatzleistungen" eintragen.
    Ich habe mein Gewerbe erst 09.2021 angemeldet.

    Trage ich die "Einkommenersatzleistungen", die ich vor dem 09.2021 erhalten habe ebenfalls mit ein oder nur die, die ich bis zum ende des Jahres erhalten habe?

    Einnahmen über ein "Ehrenamt ..." werden wohl in der Anlage N eingetragen.
    Werden dabei auch Einnahmen vor dem 09.2021 eingetragen?

    Die "Anlage N" kann ich nicht im Anschluss an die ESt. finden. Wo ruft man die Anlage N auf?

    Grüße, Chris007

    #2
    Die Anlage N ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung. Wie Du diese anfügst, das hängt davon ab, mit welcher Anwendung Du die Steuererklärung erstellst. Insofern finde ich auch die Wahl des Unterforums Allgemein und Projekt etwas unpassend.
    Die anderen Fragen hast Du bereits gestellt, und ich hab sie beantwortet.

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      #3
      https://forum.elster.de/anwenderforu...242#post378242

      Bitte hör auf, alle Fragen mehrfach zu stellen!

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        #4
        Die ESt. erstelle ich mit ELSTER und dort kann ich die "Anlage N" nicht im Anschluss vor dem Absenden finden.
        Wird diese ggf. separat aufgerufen?

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          #5
          Die ESt. erstelle ich mit ELSTER und dort kann ich die "Anlage N" nicht im Anschluss vor dem Absenden finden.
          Hier die Anleitung zum Hinzufügen von Anlagen: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
            Die ESt. erstelle ich mit ELSTER
            Na klar, mit was auch sonst.

            Ich unterstelle jetzt mal, dass Du Mein Elster verwendest, und verschieb Deine Frage ins zugehörige Unterforum.

            https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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              #7
              Wenn ich in der linken Navigation auf "Anlagen hinzufügen" klicke, dann öffnet sich die Ansicht zur "Auswahl der Anlagen".

              Ich stufe meine Tätigkeit unter "Selbstständige und Unternehmer" ein.
              Die "Anlage N" ist aber nur unter "Privatperson" aufgeführt.
              Wäre es trotzdem richtig, wenn ich diese unter "Privatperson" auswähle?

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                #8
                Ok. Versuche es in ein anderes Unterforum zu verschieben.

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                  #9
                  Wenn Du die Tätigkeit nicht im Angestelltenverhältnis ausübst, dann ist die Anlage N falsch dafür.

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                    #10
                    Wäre es trotzdem richtig, wenn ich diese unter "Privatperson" auswähle?
                    Diese Überschriften haben keine Bedeutung. Wenn du deine ehrenamtliche Nebentätigkeit im Angestelltenverhältnis ausgeübt hast,

                    erklärst du die steuerfreien Einnahmen in der Anlage N, wenn du selbstständig tätig warst, gehört das sowieso in die Anlage S
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
                      Wenn ich in der linken Navigation auf "Anlagen hinzufügen" klicke, dann öffnet sich die Ansicht zur "Auswahl der Anlagen".

                      Ich stufe meine Tätigkeit unter "Selbstständige und Unternehmer" ein.
                      Die "Anlage N" ist aber nur unter "Privatperson" aufgeführt.
                      Wäre es trotzdem richtig, wenn ich diese unter "Privatperson" auswähle?
                      Hallo,

                      und wie war deine ehrenamtliche Tätigkeit? angestellt oder Vertrag oder?
                      Hattest du auch ein AN-Tätigkeit?
                      du wirfst immer neue Brocken hin und erwartest treffende Antworten.
                      Beispiel: Frage - womit erstellst du die Erklärung deine Antwort mit Elster
                      so ein Unsinn Elster heisst nichts anderes wie elektronische Steuererklärung, kann Buhl, Aldi, Lidl, Mein Elster u.s.w. sein
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Habe 09.2021 das Gewerbe angemeldet.
                        Seit dem bin ich selbstständig tätig.
                        Zuvor war ich nicht selbstständig tätig.

                        Werden nun die Angaben vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Anlage N oder S eingetragen?

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                          #13
                          Gewerblich? Dann ist Anlage G zutreffend.

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                            #14
                            Erstellung mit ELSTER
                            Web: www.elster.de
                            Mein ELSTER

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                              #15
                              Ok. Anlage G.
                              Habe ich es richtig verstanden, dass die Zeit vor der Gewerbeanmeldung auch in "Anlage G" eingefügt wird?

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