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Vorsteuer in Umsatzsteuer eintragen?

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    Vorsteuer in Umsatzsteuer eintragen?

    Hallo Zusammen,

    ich habe im letzten Jahr bereits die Voranmeldung für das 3. Quartal eingereicht und eine Steuerrückerstattung erhalten.
    Nun bin ich dabei die Steuererklärung für das gesamte letzte Jahr vorzubereiten.
    Wo trage ich die bereits erhaltene Steuerrückerstattung in der UmSt. ein?

    Grüße, Chris007

    #2
    In der Jahreserklärung erfasst du die kumulierten Werte aus allen Voranmeldungen. Aus den Zahlungen und Erstattungen

    berechnest du dann das Vorauszahlungssoll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo.

      Wenn ich die Zeile 168 (Vorauszahlungssoll 2021) eintrage, dann muss ich ein - vor den Betrag setzen. Somit stimmt der automatisch errechnete Wert (Zeile 169: Noch an die Finanzkasse zu entrichten - ...) mit meiner GuV überein.

      Welche Relevanz hat die Zeile 167 (Manuelle Eingabe der verbleibenden Umsatzsteuer / des verbleibenden Überschusses)?

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        #4
        Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
        Welche Relevanz hat die Zeile 167 (Manuelle Eingabe der verbleibenden Umsatzsteuer / des verbleibenden Überschusses)?
        Wenn Du anderer Meinung bist, als die automatische Berechnung, dann kannst Du hier eine Eintragung machen.

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          #5
          All Right! Verstanden. Danke.

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            #6
            Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
            ich habe im letzten Jahr bereits die Voranmeldung für das 3. Quartal eingereicht und eine Steuerrückerstattung erhalten.
            Und die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal, wo ist die geblieben?

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              #7
              Diese habe ich ebenfalls eingereicht!

              Die Nachweise (Rechnungen, Kontoauszüge u.Ä.) kann man wohl nicht an die Umsatzsteuererklärung und Voranmeldung(en) anhängen.

              Gibt es ein seperates Formular, womit man Nachweise versenden kann?
              Wenn ja wo findet man dieses?

              Vielleicht ist es auch nicht relevant diese gleich mitzusenden und man kann die Nachweise auf Anfrage zusenden/nachreichen.

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                #8
                Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
                Die Nachweise (Rechnungen, Kontoauszüge u.Ä.) kann man wohl nicht an die Umsatzsteuererklärung und Voranmeldung(en) anhängen.
                Die gehören in Deine Buchhaltung, auf welche Weise auch immer Du die durchführst.

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                  #9
                  Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
                  ......
                  Gibt es ein seperates Formular, womit man Nachweise versenden kann?
                  Wenn ja wo findet man dieses?...
                  Hallo Chris007,
                  seit einigen Jahre gilt ja die Belegvorhaltung, also nur auf Anforderung des Finanzamtes.
                  Mittlerweile gibt es auch in Mein Elster dafür die Möglichkeit in einem separaten Formular Belege hochzuladen -> Formular Belegnachreichung (geht momentan nur für ESt) und das Formular Sonstige Nachricht, dort könntest du in deinem Fall Nachweise hochladen und versenden.

                  Tschüß

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                    #10
                    Hallo noch einmal,

                    danke für die hilfreiche Antwort.

                    Da ich mein Gewerbe erst Anfang 09.2021 angemeldet habe, stellt sich mir die Frage, ob "Einkommensersatzleistungen" die ich vor dem 09.2021 erhalten habe, mit in der ESt. aufführen müsste?

                    Kommentar


                      #11
                      Ebenso die Frage, ob ich in der "Anlage N" die "Ehrenamtlichen Tätigkeiten" auch vor dem 09.2021 aufführen müsste?

                      Kommentar


                        #12
                        Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuererklärung wird immer für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember abgegeben.

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                          #13
                          Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
                          ......
                          Da ich mein Gewerbe erst Anfang 09.2021 angemeldet habe, stellt sich mir die Frage, ob "Einkommensersatzleistungen" die ich vor dem 09.2021 erhalten habe, mit in der ESt. aufführen müsste?
                          Hallo Chris007,
                          die Steuererklärung ist immer eine Jahressteuer, da kommt alles rein was zwischen demn 01.01. und dem 31.12. an Einnahmen entstanden ist.

                          Tschüß

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                            #14
                            Die INFO hilft mir weiter.
                            Dann wird die "Ehrenamtliche Tätigkeit" in Anlage N auch für das gesamte Jahr eingetragen.
                            Aber wo rufe ich die Anlage N auf?
                            Habe diese vor der Option zum Versenden nicht finden können.

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                              #15
                              Frag bitte nicht alles doppelt. Hier geht es schließlich auch um die Umsatzsteuer!

                              https://forum.elster.de/anwenderforu...werbeanmeldung

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