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Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung

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    Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung

    Hallo

    ich habe im Jahr 2015 eine Fortbildung/Weiterbildung (Angestelltenlehrgang I) gemacht. Die Fortbildung fand an ca. 50 Tagen ca. 50 km von meiner Arbeisstätte weg statt. Dazugehörige Fahrtkosten und Tagegeld ( sechs bis acht Stunden 4,50 € nach dem Bayerischen Reisekostengesetz) hat mir mein Arbeitgeber erstattet. Kann ich jetzt trotzdem in der Steuererklärung einen Verpflegungsmehraufwand (Werbungskosten) geltend machen? Die Pauschale hier für 8 Stunden beträgt ja 12 € ?! Ich hoffe es versteht jemand die Frage :-)

    John

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung

    Wenn die tägliche Abwesenheitszeit mehr als 8 Stunden betragen hat, kannst du Verpflegungsmehraufwand geltend machen, unter 8 Stunden gibt es steuerlich nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung

      Die vom AG erhaltenen Erstattung musst du natürlich auch angeben, so dass sich nur noch die Differenz als Werbungskosten auswirkt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Die vom AG erhaltenen Erstattung musst du natürlich auch angeben, so dass sich nur noch die Differenz als Werbungskosten auswirkt.
        Diese Tagegelder für 6 - 8 Stunden werden nicht steuerfrei ausbezahlt, das wäre auch nicht zulässig gewesen.

        Im Übrigen wurde hier ein Thema aus 2016 gekapert: https://forum.elster.de/anwenderforu...dung+ca.+Tagen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung

          @Charlie24

          Es gibt aber viele Arbeitgeber, die bei acht Stunden Abwesenheit weniger als 12 € an die AN erstatten, da § 3 Nr. 16 EStG nur eine Höchstgrenze aufzeigt aber keinen Mindestbetrag enthält.


          Und ja, der TE scheint ein Spammer / Troll zu sein, habe ich bein Stöbern im Forum jetzt auch bemerkt.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwand trotz Tagegeld Erstattung

            Es gibt aber viele Arbeitgeber, die bei acht Stunden Abwesenheit weniger als 12 € an die AN erstatten, da § 3 Nr. 16 EStG nur eine Höchstgrenze aufzeigt aber keinen Mindestbetrag enthält.
            Das ist richtig, aber dazu gehört der Freistaat Bayern nicht. Dort hält man sich an das Reisekostenrecht und an das Steuerrecht. Die Tagegelder für 6 bis 8 Stunden wurden schon immer an die

            lohnabrechnende Stelle weitergemeldet und von dieser als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfasst. Früher gab es nach meiner Erinnerung auch im Steuerrecht eine Dreiteilung, aber da ging die 1. Stufe von 8 bis 14 Stunden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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