Hallo wo muß ich als Auszubildender die Wege zur Berufsschule eintragen damit sie bei der Mobilitätsprämie nerücksichtigt werden?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Mobilitätsprämie
Einklappen
X
-
Dafür gibt es die Anlage Mobilitätsprämie.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Charlies Hinweis trifft zu. Diese Anlage ist laut amtlicher Anleitung "zusammen" mit der Einkommensteuererklärung zu stellen, also Einkommensteuererklärung ganz normal mit der zusätzlichen Anlage Mobilitätsprämie.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
Ich habe es mal getestet -> die Angaben kommen in die Anlage N und bei der Anlage Mobilitätsprämie nur ein Haken bei welchen Einkünften diese anfällt.
Falls Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, müssen die Angaben in der Anlage G usw. gemacht werden.
Allerdings wird es in der Steuerberechnung noch nicht berücksichtigt.
Tschüß
Kommentar
-
Meines Wissens gibt es dazu auch noch kein Anwendungsschreiben.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
Zitat von Ulrich055 Beitrag anzeigenDas Problem ist das die Berufschule normal bei Reisekosten eingetragen wird, wo es aber dann nicht berücksichtigt wird.
Grundlage für die Prämie ist der Anteil der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer.
Reisekosten wirken da nur insofern vorteilhaft, wenn sie dazu beitragen, beim AN die Werbungskostenpauschale zu überschreiten und beim zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag möglichst deutlich zu unterschreiten, da die Bemessungsgrundlage der Prämie durch die Differenz zum Grundfreibetrag gedeckelt ist.
Kommentar
-
In § 109 EStG ist eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, mit der das Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung näher geregelt werden soll. Mir ist jetzt nicht klar, ob die gesetzlichen Regelungen schon ausreichen oder diese Verordnung noch kommen "muss", damit die Prämie überhaupt ausgezahlt werden kann. Meines Wissens gibt es diese Verordnung jedenfalls (noch) nicht. Aber es ist ja noch Zeit ................gäääähn.........Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
Schon klar. Ich habe mich mit dem Thema jetzt nicht so beschäftigt, aber wenn es wie hier den § 109 EStG gibt, wird man sich dabei etwas gedacht haben. Entweder ist das eine Vorratsnorm, damit man etwas Zusätzliches regeln könnte (hat das BMF da etwas in der Pipeline ?), oder man glaubt sogar da etwas regeln zu müssen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
Ich würde mal auf Vorratsnorm tippen, da ja eigentlich schon alles im EStG geregelt wurde. Aber näher habe ich mich mit dem Thema auch noch nicht befasst.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kommentar
Kommentar