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    Mobilitätsprämie

    Hallo wo muß ich als Auszubildender die Wege zur Berufsschule eintragen damit sie bei der Mobilitätsprämie nerücksichtigt werden?

    #2
    Das hab ich ja noch nie gehört! Aber Google hilft. Dafür gibt es die Anlage Mobilitätsprämie.

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      #3
      Dafür gibt es die Anlage Mobilitätsprämie.
      Ich glaube. die muss man zusätzlich zu den Angaben in der Anlage N ausfüllen, habe mich aber auch noch nicht damit beschäftigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Charlies Hinweis trifft zu. Diese Anlage ist laut amtlicher Anleitung "zusammen" mit der Einkommensteuererklärung zu stellen, also Einkommensteuererklärung ganz normal mit der zusätzlichen Anlage Mobilitätsprämie.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ich habe es mal getestet -> die Angaben kommen in die Anlage N und bei der Anlage Mobilitätsprämie nur ein Haken bei welchen Einkünften diese anfällt.
          Falls Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, müssen die Angaben in der Anlage G usw. gemacht werden.

          Allerdings wird es in der Steuerberechnung noch nicht berücksichtigt.

          Tschüß

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            #6
            Ich glaube von der Mobilitätsprämie haben auch in den Finanzämtern bislang nur die Wenigstens etwas ghört, noch könnten sie dazu etwas sagen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Meines Wissens gibt es dazu auch noch kein Anwendungsschreiben.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Das Problem ist das die Berufschule normal bei Reisekosten eingetragen wird, wo es aber dann nicht berücksichtigt wird.

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                  #9
                  Zitat von Ulrich055 Beitrag anzeigen
                  Das Problem ist das die Berufschule normal bei Reisekosten eingetragen wird, wo es aber dann nicht berücksichtigt wird.
                  Das wäre in der Tat ein Showstopper.

                  Grundlage für die Prämie ist der Anteil der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer.

                  Reisekosten wirken da nur insofern vorteilhaft, wenn sie dazu beitragen, beim AN die Werbungskostenpauschale zu überschreiten und beim zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag möglichst deutlich zu unterschreiten, da die Bemessungsgrundlage der Prämie durch die Differenz zum Grundfreibetrag gedeckelt ist.

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                    #10
                    In § 109 EStG ist eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, mit der das Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung näher geregelt werden soll. Mir ist jetzt nicht klar, ob die gesetzlichen Regelungen schon ausreichen oder diese Verordnung noch kommen "muss", damit die Prämie überhaupt ausgezahlt werden kann. Meines Wissens gibt es diese Verordnung jedenfalls (noch) nicht. Aber es ist ja noch Zeit ................gäääähn.........
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      Schau mal in § 105 EStG, da ist die Festsetzung und Auszahlung geregelt.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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                        #12
                        Schon klar. Ich habe mich mit dem Thema jetzt nicht so beschäftigt, aber wenn es wie hier den § 109 EStG gibt, wird man sich dabei etwas gedacht haben. Entweder ist das eine Vorratsnorm, damit man etwas Zusätzliches regeln könnte (hat das BMF da etwas in der Pipeline ?), oder man glaubt sogar da etwas regeln zu müssen.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                          #13
                          Ich würde mal auf Vorratsnorm tippen, da ja eigentlich schon alles im EStG geregelt wurde. Aber näher habe ich mich mit dem Thema auch noch nicht befasst.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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