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Belege nachreichen, ankreuzen oder nicht

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    Belege nachreichen, ankreuzen oder nicht

    Hallo,
    normalerweise soll man bei der Steuererklärung nur auf Anforderungen Belege einreichen. Bei Kapitalerträgen steht jedoch ausdrücklich, dass man sie einreichen soll..
    Soll ich dann bei Zeile 11 einfach "Belege werden nachgereicht" ankreuzen, oder nicht?
    Wenn schon, ist es sinnvoll, eine größere Handwerkerrechnung einzureichen, die mir den Maximalbetrag der Steuerermäßigung von 1200 Euro ermöglicht, oder nicht ? (da offiziell nur auf Nachfrage, aber ich gehe davon aus, dass bei höheren Rechungen nachgefragt wird?). Danke

    #2
    Soll ich dann bei Zeile 11 einfach "Belege werden nachgereicht" ankreuzen, oder nicht?
    Wenn ich sicher weiß, dass Belege gebraucht werden, kreuze ich das an und lade die Belege dann aber auch sofort im Anschluss an die Übermittlung

    der Erklärung hoch. Es ist nicht verboten, dabei auch Belege anzufügen, deren Anforderung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwartet wird.

    Übertreiben muss man es aber nicht. Ob zu höheren Handwerkerrechnungen die Belege angefordert werden, ist auch nicht sicher. Die sind ja auch

    nachträglich schnell hochgeladen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 4 Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

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        #4
        Hallo,

        Zitat: Bei Kapitalerträgen steht jedoch ausdrücklich, dass man sie einreichen soll..

        Das trifft nur auf spezielle Kapitalerträge zu.
        Ich habe noch nie welche eingereicht und es wurden auch keine angefordert.
        Das selbe für Handwerkerrechnungen. (Rechnungen Arbeitslohn ca. 7000.- und 9000.-)
        Vielleicht wird es von FA zu FA unterschiedlich gehandhabt


        Gruß FIGUL

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          #5
          Vielleicht wird es von FA zu FA unterschiedlich gehandhabt
          Nach meiner Erfahrung sogar von Sachbearbeiter/in zu Sachbearbeiter/in.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Einkommensteuererklärung - Bayern - Veranlagungszeitraum 2022 - Abgabe 2023
            Kapitalertrag im Ausland unversteuert

            Schritt 1
            in Anlage KAP, Abschnitt 5, Zeile 19 den Betrag einsetzen (Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 50))
            Die „Hilfe“ gibt an : „Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 19 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein.“

            Schritt 2
            im Hauptvordruck in Abschnitt 12 bei „Belege werden nachgereicht.“ den Haken setzen

            Schritt 3
            Auf Registerkarte „Prüfen und Steuer berechnen“ ist ein „Hinweis“.
            „Sie können das Formular trotz vorhandener Hinweise versenden.“
            „Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 brauchen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr an Ihr Finanzamt versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.“

            Das ist ein Widerspruch.


            Für Antwort herzlichen Dank!
            Zuletzt geändert von Prototyp; 17.05.2023, 17:19.

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              #7
              Regel - Ausnahmeprinzip.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Im Merkblatt zu dem Thema Belege heißt es nach wie vor:

                Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden.

                https://download.elster.de/download/...it_Belegen.pdf
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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