Ich muss nachträglich eine Anlange KAP ausfüllen, wegen einer älteren Steuererklärung als ich noch verheiratet war (da ist ein Betrag unklar und eventuell muss etwas nachgezahlt werden). Inzwischen bin ich geschieden. Es war eine gemeinsame Veranlagung. Nun muss jeder von uns eine eigene Anlage KAP ausfüllen. Damals hatte mein Ex Mann 700 Euro Steuersparbetrag in Anspruch genommen, ich gar nichts. (muss dennoch einen kleinen Betrag im Ausland nacherklären).
Meine Frage ist : da damals gemeinsame Veranlagung, muss ich auch die 700 Euro als in Anspruch genommen in meiner Anlage KAP eintragen (weil bei gemeinsamer Veranlagung der Freibetrag 1600) oder soll ich 0 eintragen?
Meine Frage ist : da damals gemeinsame Veranlagung, muss ich auch die 700 Euro als in Anspruch genommen in meiner Anlage KAP eintragen (weil bei gemeinsamer Veranlagung der Freibetrag 1600) oder soll ich 0 eintragen?
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