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    Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag

    Hallo
    Meine Frau hatte eine einmalige Leistung im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1 EStg 1 erhalten. Leider finde bzw weis ich in nicht wo ich diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung zuordnen soll. Für eure Hilfe möchte ich mich schon mal im Voraus bedanken.LG

    #2
    Das sollte der Bescheinigung der Versicherung zu entnehmen sein, wo die Angaben in der Erklärung zu machen sind.

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      #3
      Hallo,

      Anlage R-AV/bAV
      Gruß FIGUL

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        #4
        Danke euch für die schnellen Antworten

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          #5
          Hallo, habe mir gerade das Thema angesehen. Evtl. mal die Nachricht von der Versicherung genau am Anfang lesen / prüfen. Bei mir (DWS) steht da nämlich, "Die Daten werden elektronisch und automatisch berücksichtigt"! Füllen Sie die Anlage R-AV/bAV zur Einkommensteuerklärung nur aus, wenn Sie von der hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten. Evtl. muss somit gar nichts eingetragen werden, da dies automatisch erfolgt!
          VG Berno

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            #6
            Zitat von tunsch@gmx.net Beitrag anzeigen
            Evtl. mal die Nachricht von der Versicherung genau am Anfang lesen / prüfen. Bei mir (DWS) steht da nämlich, "Die Daten werden elektronisch und automatisch berücksichtigt"! Füllen Sie die Anlage R-AV/bAV zur Einkommensteuerklärung nur aus, wenn Sie von der hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten. Evtl. muss somit gar nichts eingetragen werden, da dies automatisch erfolgt!
            Diese Aussage gilt bekanntlich nur für die Papierformulare, wo die entsprechenden Bereiche, in denen elektronisch vorliegende Daten optional sind, auch extra markiert sind.
            Bei Übermittlung über die Elster-Schnittstelle sind die Daten einzutragen. Zur Erleichterung verwendet man hier im Idealfall den Bescheinigungsabruf.

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