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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit eintragen

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    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit eintragen

    Hallo,

    ich habe meine Daten "automatisch" aus dem letzten Jahr in das neue Formular übernommen. Habe bereits fast alles durch "neue" Zahlen ersetzt. Nun kann ich die Zeile "57" nicht finden, in die man den Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 überträgt.

    Kann mir da jmd. weiterhelfen?

    Liebe Grüße

    #2
    Hallo,

    Anlage N Seite 17, Zeile 72
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,
      ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 auch einen recht kleinen Betrag <100 EUR, den ich bei Anlage N Seite 17, Zeile 72 eingetragen habe.

      Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass man trotzdem in den Zeilen darüber angeben muss, an wie vielen Tagen man auswärts Tätig war bzw. auch ausrechnen muss, an welchen Tagen welche Verpflegung abgezogen werden muss ansonsten wird der Betrag in N, Zeile 72 noch versteuert.

      Ist das wirklich so und die Angabe in Zeile 72 reicht nicht aus? Das wäre doch Wahnsinn für Arbeitnehmer, die ständig auswärts tätig sind.

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        #4
        Ist das wirklich so und die Angabe in Zeile 72 reicht nicht aus? Das wäre doch Wahnsinn für Arbeitnehmer, die ständig auswärts tätig sind.
        Das ist wirklich so ! Das ist auch kein Wahnsinn, Arbeitnehmer mit Auswärtstätigkeit sind gut beraten, darüber Aufzeichnungen zu führen bzw.

        ihre Reisekostenabrechnungen nicht nur abzulegen, sondern für die Steuererklärung auszuwerten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die schnelle Antwort. Ich finde das schon verrückt. Soll das der Kontrolle bzw. Nachvollziehbarkeit der steuerfreien Zahlungen dienen?

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            #6
            Soll das der Kontrolle bzw. Nachvollziehbarkeit der steuerfreien Zahlungen dienen?
            Natürlich dient das auch der Kontrolle. Arbeitnehmer könnten ja Mehraufwendungen für Auswärtstätigkeit geltend machen,

            ohne steuerfreie AG-Zuschüsse gegenzurechnen. Das verhindert der Eintrag unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung.

            AG können mehr als die steuerfrei zulässigen Zuschüsse gewähren, deshalb müssen sie die steuerfreien Zuschüsse im

            Lohnkonto aufzeichnen, so dass sie von der Lohnsteueraußenprüfung geprüft werden können.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Bin überhaupt kein Steuerexperte, aber um es zu teilen, falls noch jemand hier sucht: Bei mir (mache grade Einkommenssteuer für 2023) taucht der Wert von dem Dokument namens "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023" (in meinem Fall vom Arbeitgeber über ein Portal als PDF bereitgestellt) Zeile "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" (um den es hier glaube ich geht), wenn ich bei Elster zusätzlich zur Datenübernahme aus dem Vorjahr auch die Datenübernahme der Lohnsteuerbescheinigungsdaten mache (die auch die anderen aktuellen Daten der Lohnsteuerbescheinigung übernimmmt) automatisch auf unter Anlage N in Abschnitt " 16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" -> Zeile 80 " Steuerfreier Ersatz" ("Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt") mit dem Hinweis "Übernommen aus Bescheinigungen". Das hatte auch mich zunächst verwirrt, da ich auch erst unter "15 - Reisekosten" gesucht hatte.
              Zuletzt geändert von leafy; 09.03.2024, 15:02.

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