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Anrechnung der Steuervorauszahlungen

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    Anrechnung der Steuervorauszahlungen

    Hallo zusammen. Ich habe heute unseren Steuerbescheid über Einkommensteuer 2020 erhalten. Erstmalig wurde in diesem Bescheid ( wir sind jetzt Rentner ) für 2022 eine vierteljährliche Vorauszahlung festgesetzt. Meine Frage: Wenn ich in 2022 bzw. erst in 2023 meinen Steuerbescheid für 2021 erhalte, wird dann die in 2022 gezahlte Vorauszahlung verrechnet für das Jahr 2021?? Oder wir die Steuer für 2021 ohne die Vorauszahlung in Rechnung gestellt??

    #2
    Zitat von Novation Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen. Ich habe heute unseren Steuerbescheid über Einkommensteuer 2020 erhalten. Erstmalig wurde in diesem Bescheid ( wir sind jetzt Rentner ) für 2022 eine vierteljährliche Vorauszahlung festgesetzt. Meine Frage: Wenn ich in 2022 bzw. erst in 2023 meinen Steuerbescheid für 2021 erhalte, wird dann die in 2022 gezahlte Vorauszahlung verrechnet für das Jahr 2021?? Oder wir die Steuer für 2021 ohne die Vorauszahlung in Rechnung gestellt??
    Hallo,

    Du schreibst: Eine Vorauszahlung für 2022. Was ist mit 2021.
    Hast du eine Nachzahlung für 2020?
    Vorauszahlungen werden vom FA beim Steuerbescheid berücksichtigt.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,
      für 2020 ergab sich wie in den Vorjahren eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich ohne dass bis dahin jemals Vorauszahlungen festgesetzt waren. Somit gab es auch keine Vorauszahlung für 2021. Ich habe erst heute den Bescheid für 2020 erhalten mit der gleichzeitigen und erstmaligen Festsetzung einer Vorauszahlung für 2022. Warum das in der Vergangenheit nicht festgesetzt war, weiß ich nicht. Meine Frage daher nochmals: Wird im Steuerbescheid für 2021 die Vorauszahlung, die jetzt in 2022 für 2022 festgesetzt wurde, angerechnet oder erst im Steuerbescheid für 2022 irgendwann in 2023/2024, wenn der Bescheid vom FA entwickelt ist?? Ich hoffe mich jetzt verständlich ausgedrückt zu haben.

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        #4
        Hallo,

        wenn du Vorauszahlungen für 2022 leistest, werden diese natürlich im Bescheid für 2022 berücksichtigt.
        Für 2021 hast du doch nichts voraus bezahlt.
        Gruß FIGUL

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          #5
          Nachdem ja offenbar Erklärungspflicht besteht, wirst du die Einkommensteuerklärung für 2022 normalerweise bis Ende Juli 2023 einreichen müssen,

          da kommt der Einkommensteuerbescheid dann nicht erst irgendwann 2024. Die Erklärung für 2021 muss muss bis zum 01.08.2022 eingereicht

          werden, es sei denn, die Fristen werden wegen Corona erneut allgemein verlängert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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