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    Hallo,

    Wahrscheinlich wurde das Thema schon 1000x besprochen, aber ich werde trotz Suche nicht schlau und hoffe auf Hilfe.

    Mein Mann ist privat versichert ohne Arbeitgeberzuschüsse. In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung steht 3000€
    Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass es sich um eine Pauschale handelt (verstehe zwar nicht warum - das Geld bekommen wir ja nicht... Aber OK...) Im Forum konnte ich die Antwort finden, dass der Wert in der Steuererklärung egal ist und man nur seine eigenen Werte angeben muss.

    2020 wurde der Betrag jedoch angerechnet und hat unsere Steuerprognose enorm verändert.
    Irgendwo muss ich den Wert doch eintragen können, damit ich bei der Berechnung die korrekte Berechnung erhalte.
    ​​​​Es macht ja doch ein paar € aus.

    Ich wäre dankbar wenn mir jemand diese nervige Zeile 28 erklären könnte und wie ich es mit in die Berechnung bekomme


    Vielen Dank schonmal

    #2
    Du hast Dich für Deine Frage für das Unterforum

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    entschieden. Das ist definitiv falsch!

    Zitat von Bilderrahmen Beitrag anzeigen
    2020 wurde der Betrag jedoch angerechnet und hat unsere Steuerprognose enorm verändert.
    Eine Prognose, die auf falschen Daten beruht, ist aber nichts wert.

    Zitat von Bilderrahmen Beitrag anzeigen
    das Geld bekommen wir ja nicht.
    Ihr bekommt es nicht, und Ihr bezahlt es nicht. Es wurde beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. In der Jahreserklärung tragt Ihr aber stattdessen die tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge ein.

    Kommentar


      #3
      Du hast Dich für Deine Frage für das Unterforum
      entschieden. Das ist definitiv falsch!

      Entschuldigung. Kann ich das nachträglich noch ändern? Bzw löschen?



      Ihr bekommt es nicht, und Ihr bezahlt es nicht. Es wurde beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. In der Jahreserklärung tragt Ihr aber stattdessen die tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge ein.

      Die tatsächlichen Werte sind natürlich eingetragen. Trotzdem wird dieser Betrag vom Finanzamt angerechnet und ändert somit unsere Steuerlast enorm. Wenn ich z.b. 100€ erstattet bekomme und diese 3000€ aber nicht kalkuliere zahle ich zum Schluss nach und das würde ich gerne vorher berechnen.
      Blöd zu erklären....


      Kommentar


        #4
        Wie gesagt, mit falschen Zahlen kannst Du quasi jedes gewünschte Ergebnis berechnen. Aber das hilft Dir ja nichts. Krankenversicherungsbeiträge, die man nicht geleistet hat, gehören grundsätzlich nicht in die Steuererklärung.

        Zitat von Bilderrahmen Beitrag anzeigen
        Kann ich das nachträglich noch ändern?
        Ja. Sag einfach Bescheid, in welches Unterforum wir den Thread verschieben sollen.

        Kommentar


          #5
          ]Wie gesagt, mit falschen Zahlen kannst Du quasi jedes gewünschte Ergebnis berechnen. Aber das hilft Dir ja nichts. Krankenversicherungsbeiträge, die man nicht geleistet hat, gehören grundsätzlich nicht in die Steuererklärung.






          Ja. Sag einfach Bescheid, in welches Unterforum wir den Thread verschieben sollen.[/QUOTE]
          Am Besten löschen und ich formuliere meine Frage verständlicher neu

          Kommentar


            #6
            Nein, es wird nirgends angerechnet. Wenn da im Bescheid irgendwo 3.000 € auftauchen, haben die einen anderen Hintergrund, 100 pro !

            Ich versuche es, vielleicht ist es das, was Du brauchst:

            Der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug eine -meist- von der Arbeitslohnhöhe abhängige Vorsorgepauschale ansetzt, egal wie hoch deine tatsächlichen Beiträge waren. In der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 28 wird dieser Wert ausgewiesen. Man glaubt "dort oben", dass Du problemlos prüfst, ob Deine tatsächlichen Beiträge nach Ablauf des Jahres höher, gleich oder niedriger sind als der Wert in Zeile 28. Sind sie niedriger, zeigt Dir das, dass Du -meist- verpflichtet bist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da es sein könnte (aber nicht muss), dass sich beim Einkommensteuerbescheid eine Nachzahlung ergibt. Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es diese Pauschale nämlich nicht, da kommt es nur auf die tatsächlichen Beträge an.

            Auf die Einkommensteuerschuld im Einkommensteuerbescheid werden die einbehaltenen Lohnsteuern laut Lohnsteuerbescheinigung angerechnet, denn das sind Einkommensteuervorauszahlungen.

            Deine KV-Beiträge werden gekürzt um eventuelle Beitragsrückerstattungen des Versicherers.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7

              Deine KV-Beiträge werden gekürzt um eventuelle Beitragsrückerstattungen des Versicherers

              Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

              Leider war es 2020 schon so. Die geleisteten PK Beiträge wurden korrekt abgegeben, abgezogen wurden natürlich die Rückzahlung und dann dieser Betrag aus Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung

              Dann bleiben so gut wie keine geleisteten Beiträge und es kommt zu einer erhöhten Nachzahlung oder Minderung der Erstattung.

              Kommentar


                #8
                Nochmal: Der Betrag aus Zeile 28 wird nirgends abgezogen, er taucht auch nirgends in der Steuererklärung auf. Solltest Du aber natürlich in der Anlage Vorsorgeaufwand unter Basisabsicherung beispielsweise tatsächliche Beträge von 2.000 € zuzüglich 3.000 € Vorsorgepauschale und damit also 5.000 € eingetragen haben, korrigiert das Finanzamt dies und setzt den "richtigen" Betrag laut den elektronischen Daten des Versicherers (= 2.000 €) an. Dies ist eine Korrektur eines Falscheintrags genauso als hättest Du 17.000 € eingetragen und das Finanzamt korrigiert auf 2.000 €. Das ist keine Kürzung um 3.000 € oder was auch immer.

                P.S.: Was heißt PK ? Habt Ihr Heilfürsorge und daher praktisch (fast) keine Beiträge ? Der Unterschied zwischen Basisabsicherung und Nicht-Basisabsicherung ist Dir klar ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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