Kindergeld + 2.Wohnsitz

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • AlexandraEfi
    Neuer Benutzer
    • 10.02.2022
    • 2

    #1

    Kindergeld + 2.Wohnsitz

    Liebes Forum,

    ich habe ein paar Fragen zur Steuererklärung meines Sohnes:

    - Sollte das von ihm bezogene Kindergeld in seiner oder meiner Steuererklärung auftauchen?
    - Er ist für seine Ausbildung umgezogen, empfehlt ihr den 2. Wohnsitz in der Steuererklärung zu nennen?

    Danke im Voraus
    Alexa
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3022

    #2
    Das bezogenen Kindergeld kommt in deine Einkommensteuererklärung in die Anlage KIND.
    Auswärtige Unterbringung für die Ausbildung - gehört auch in die Anlage KIND

    Es kann durchaus helfen, wenn man sich die diversen Eintragungsmöglichkeiten in der Steuererklärung mal ansieht und ggf. auch die entsprechenden Hilfetexte/Erläuterungen liest.
    Dadurch klären sich viele Fragen schon von selbst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • AlexandraEfi
      Neuer Benutzer
      • 10.02.2022
      • 2

      #3
      Hallo Beamtenschweiß,
      also sollen die Posten nicht in die Steuererklärung meines Sohnes? Lieber in meine?
      Verstehe ich das richtig?

      Liebe Grüße
      Alexa

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Das ist hier kein Steuerberatungsforum. Das Kindergeld hat in der Steuererklärung des Kindes nichts zu suchen.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7876

          #5
          Du wirst auch in der Steuererklärung Deines Sohnes dafür keine Eintragungsmöglichkeit finden. Die Anlage Kind in "seiner" Einkommensteuererklärung ist ja nur für seine eigenen 112 Kinder.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          Lädt...