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EÜR wo was hin?

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    EÜR wo was hin?

    Hallo zusammen,

    ich muss erstmalig als Selbständiger Zauberer die EÜR ausfüllen. Hatte ich vorher immer als Exel Tabelle eingereicht.
    Nun ergeben sich so einige Fragen:

    Wenn ich mir Zauberartikel bestelle wo trage ich die Rechnung ein? Ist hier Zeile 43:Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG richtig?

    Ich habe Fahrkosten zum Termin wo kann ich diese eintragen?

    Mein Arbeitszimmer wurde vom Finanzamt schon anerkannt, ist hier die Eintragung in 70: Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen) richte? Pauschale (1250.-)

    Hoffe, dass es nicht zu viele Fragen sind und ihr mir helfen könnt.

    Danke Olli



    #2
    Wenn ich mir Zauberartikel bestelle wo trage ich die Rechnung ein? Ist hier Zeile 43:Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG richtig?
    Werden die Artikel über einen längeren Zeitraum genutzt oder werden sie beim Zaubern verbraucht ? Und was kostet so ein Artikel ?

    Ich habe Fahrkosten zum Termin wo kann ich diese eintragen?
    Zeile 81 folgende

    Mein Arbeitszimmer wurde vom Finanzamt schon anerkannt, ist hier die Eintragung in 70: Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen) richte? Pauschale (1250.-)
    Das ist keine Pauschale, das ist der abzugsfähige Höchstbetrag. Falls die tatsächlichen Kosten über 1.250,00 € liegen, musst du in Zeile 70 auch die nicht

    abziehbaren Aufwendungen angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, danke für die prompte Antwort.

      Die Artikel werden teilweise verbracht sind aber auch Gegenstände die länger in Gebrauch sind. Kosten von 10.- - 150.-€ können aber auch mal 250.-€ kosten.

      Zu den Fahrkosten, Zeile 81 folgende :-) aber wo genau?

      Danke Olli
      Zuletzt geändert von OlliRo; 11.02.2022, 14:13.

      Kommentar


        #4
        Die Artikel werden teilweise verbracht sind aber auch Gegenstände die länger in Gebrauch sind. Kosten von 10.- - 150.-€ können aber auch mal 250.-€ kosten.
        Verbrauchsartikel musst du beim Materialaufwand (Hilfsstoffe Zeile 26) erfassen. Gegenstände bis 250,00 € netto, die nicht verbraucht werden,

        kannst du in Zeile 57 oder 66 erfassen, länger nutzbare Gegenstände ab 250,00 € erfasst du dann als GWG.

        Zu den Fahrkosten, Zeile 81 folgende :-) aber wo genau?
        Das kommt darauf an, womit du zu deinen Auftritten fährst. Zu jeder Zeile gibt es doch einen Erläuterungstext.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nochmals Danke,

          ich fahre ausschließlich mit dem Privaten PKW der kein Bestandteil der Selbständigkeit ist.

          Es ist für mich natürlich schwierig bei den Gegenständen zu unterscheiden da es immer eine Lieferung mit einer Rechnung ist.

          Olli

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            #6
            ich fahre ausschließlich mit dem Privaten PKW der kein Bestandteil der Selbständigkeit ist.
            Dafür gibt es die Zeile 84 der EÜR. Den Wert musst du zusätzlich in Zeile 126 als Nutzungseinlage erfassen.

            Es ist für mich natürlich schwierig bei den Gegenständen zu unterscheiden da es immer eine Lieferung mit einer Rechnung ist.
            Dann würde ich alles bis 250,00 € in Zeile 66 erfassen und nur die länger nutzbaren Gegenstände, die mehr als 250,00 € kosten, als GWG.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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