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EÜR Kleinunternehmerregelung

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    EÜR Kleinunternehmerregelung

    Guten Tag,

    Letztes Jahr habe ich das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit" ausgefüllt. Bei der Art der Tätigkeit habe ich "
    Veranstaltungstechnik (Vermietung & Dienstleistung)" angegeben. Als Gewinnermittlungsart habe ich "Einnahmenüberschussrechnung" angegeben und ich mache gebrauch von der Kleinunternehmerregelung.

    Jetzt sitze ich bei Elster erstmals an der EÜR. Und mir kommen Fragen auf...

    In Feld 6 (Rechtsform des Betriebes) kommt eine Fehlermeldung. Dort habe ich "Sonstige Einzelgewerbetreibende" angegeben. Was muss ich denn stattdessen angeben? Aber als Fehlermeldung steht oben drüber "Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)".

    Meine Einnahmen gebe ich ja unter Punkt 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) an. Was muss dort unter Bezeichnung? Und muss ich jede geschriebene Rechnung dort eingeben? Oder kann ich das einfach im Vorfeld zusammenzählen und dort eintragen?

    Unf auf Seite 7 (Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG) wird mir noch eine Fehlermeldung angezeigt. Auf der Seite befindet sich die 125 (Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen) und die 126 (Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen) Und als Fehlermeldung kommt dort "Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).". Was muss ich dort eintragen? Was ist das?.....

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Schonmal vielen Dank.

    Liebe Grüße
    Maxi








    #2
    https://www.google.de/search?q=entna...orum.elster.de

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      #3
      Zitat von Maxi123 Beitrag anzeigen
      Meine Einnahmen gebe ich ja unter Punkt 11 ([/FONT][B]Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) an. Was muss dort unter Bezeichnung?
      Das hängt doch davon ab, inwieweit Du die Einnahmen aufschlüsselst. Du musst aber nicht aufschlüsseln!

      Kommentar

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