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privaten Kranken & Pflege-Pflichtversicherung

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    privaten Kranken & Pflege-Pflichtversicherung

    Hallo zusammen,

    Ich bin gerade dabei den Beitrag zur privaten Kranken & Pflege-Pflichtversicherung anzugeben.

    Bei mir steht allerdings auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2019 nur ein Betrag für beide Versicherungen.
    Auf der ELSTER-Webseite, soll ich allerdings die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung getrennt abgeben.

    Jetzt meine Frage:
    Wie kann ich die jeweiligen Beiträge ermitteln?

    Ich hoffe, dass ihr mir dabei weiterhelfen könnt.

    Danke

    ​​​​​​​Karen

    #2
    Bei Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich nicht um Beiträge, die Du tatsächlich geleistet hast, sondern um eine Pauschale, die beim Lohnsteuerabzug steuerfrei belassen wurde. Das wird nicht in die Steuererklärung eingetragen.

    Kommentar


      #3
      Auf der ELSTER-Webseite, soll ich allerdings die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung getrennt abgeben.
      Diese Daten muss deine private Krankenversicherung erst bis Ende Februar übermitteln, dann kannst du sie auch übernehmen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Diese Daten muss deine private Krankenversicherung erst bis Ende Februar übermitteln, dann kannst du sie auch übernehmen.
        Hallo,

        es handelt sich um 2019
        Zitat:
        Bei mir steht allerdings auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2019 nur ein Betrag für beide Versicherungen.

        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          es handelt sich um 2019
          Dann sind die Daten natürlich längs übermittelt, die Fragende sollte sowohl eine Mitteilung ihrer PKV über diese Daten bekommen haben als auch bei Teilnahme am Abruf der Bescheinigungen in der Lage sein, diese abzuholen.

          Die LStB ist hier nicht hilfreich.

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