Hallo zusammen,
in meiner Steuerklärung 2020 habe ich versucht die Sozialversicherungsbeiträge meiner in Ausbildung befindlichen Tochter in Zeile 35-37 der Anlage Kinder , anrechnen zu lassen.
Im Bescheid hiess es , das die Beträge nicht berücksichtigt werden konnten, da keine elektronische Übermittlung des Anbieters vorlag. Mag sein das entweder ich (erste Nutzung von mein elster)da irgendeinen Übermittlungsfehler gemacht habe. Ich hab es damals so stehen lassen da ich aufgrund eines Todesfalls nicht in der Lage war mich damit nochmals auseinanderzu setzen.
Nun steh ich vor der Steuererklärung 2021 und der Anlage KInder.... diesmal möchte ich sie in Papierform abgeben. Sollte ich bezüglich der Angaben in Zeile 35-37 irgendwelche belege oder Bescheinigungen dazulegen?
Stand der Dinge :
-Kind 21 Jahre in 1.Berufsausbildung gesetzlich krankenversichert
-erhalte Kindergeld
-zahle monatlich einen Ausgleich für die sozialabgaben an mein kind
Vielen Dank schon mal
in meiner Steuerklärung 2020 habe ich versucht die Sozialversicherungsbeiträge meiner in Ausbildung befindlichen Tochter in Zeile 35-37 der Anlage Kinder , anrechnen zu lassen.
Im Bescheid hiess es , das die Beträge nicht berücksichtigt werden konnten, da keine elektronische Übermittlung des Anbieters vorlag. Mag sein das entweder ich (erste Nutzung von mein elster)da irgendeinen Übermittlungsfehler gemacht habe. Ich hab es damals so stehen lassen da ich aufgrund eines Todesfalls nicht in der Lage war mich damit nochmals auseinanderzu setzen.
Nun steh ich vor der Steuererklärung 2021 und der Anlage KInder.... diesmal möchte ich sie in Papierform abgeben. Sollte ich bezüglich der Angaben in Zeile 35-37 irgendwelche belege oder Bescheinigungen dazulegen?
Stand der Dinge :
-Kind 21 Jahre in 1.Berufsausbildung gesetzlich krankenversichert
-erhalte Kindergeld
-zahle monatlich einen Ausgleich für die sozialabgaben an mein kind
Vielen Dank schon mal
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