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Anlage Kinder Zeile 35-37 vom FA nicht berücksichtigt

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    Anlage Kinder Zeile 35-37 vom FA nicht berücksichtigt

    Hallo zusammen,
    in meiner Steuerklärung 2020 habe ich versucht die Sozialversicherungsbeiträge meiner in Ausbildung befindlichen Tochter in Zeile 35-37 der Anlage Kinder , anrechnen zu lassen.
    Im Bescheid hiess es , das die Beträge nicht berücksichtigt werden konnten, da keine elektronische Übermittlung des Anbieters vorlag. Mag sein das entweder ich (erste Nutzung von mein elster)da irgendeinen Übermittlungsfehler gemacht habe. Ich hab es damals so stehen lassen da ich aufgrund eines Todesfalls nicht in der Lage war mich damit nochmals auseinanderzu setzen.

    Nun steh ich vor der Steuererklärung 2021 und der Anlage KInder.... diesmal möchte ich sie in Papierform abgeben. Sollte ich bezüglich der Angaben in Zeile 35-37 irgendwelche belege oder Bescheinigungen dazulegen?

    Stand der Dinge :
    -Kind 21 Jahre in 1.Berufsausbildung gesetzlich krankenversichert
    -erhalte Kindergeld
    -zahle monatlich einen Ausgleich für die sozialabgaben an mein kind

    Vielen Dank schon mal

    #2
    Dies ist ein Forum für elektronische Erklärungen. Wenn Du das in Papierform einreichen möchtest, bist Du hier sicherlich falsch.

    Falls du das elektronisch einreichen möchtest: Du hast letztes Jahr vermutlich gar nichts falsch gemacht. Die Frage ist, ob sich die Sozialversicherungsbeiträge aus der Lohnsteuerbescheinigung der Tochter ergeben oder nicht. Im zweiten fall hätte das Finanzamt Recht gehabt, im ersten Fall hätte ein Hinweis auf die Lohnsteuerbescheinigung, besser noch Einreichung einer Kopie davon, genügt. Ich würde Dir zur elektronischen Steuererklärung raten und vorschlagen im Hauptbogen am Ende unter "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" einzutragen, dass sich die KV-/PV-Beiträge der Tochter laut Anlage Kind aus deren Lohnsteuerbescheinigung ergeben (im Papiervordruck kannst Du da gar nichts eintragen, das geht nur bei der Elektronik). Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, reichst Du elektronisch die Lohnsteuerbescheinigung unter Mein Elster parallel noch ein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Wenn du die Beiträge geltend machst, darf sie natürlich die Tochter nicht in der eigenen Steuererklärung geltend machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        auf der Steuererklärung der Tochter dürfen die Beiträge dann nicht mehr erklärt werden.
        Null eintragen
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          auf der Steuererklärung der Tochter dürfen die Beiträge dann nicht mehr erklärt werden.
          Null eintragen
          Das ist klar , meine tochter macht keine Steuererklärung, da keine steuern angefallen sind.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Dies ist ein Forum für elektronische Erklärungen. Wenn Du das in Papierform einreichen möchtest, bist Du hier sicherlich falsch.

            Falls du das elektronisch einreichen möchtest: Du hast letztes Jahr vermutlich gar nichts falsch gemacht. Die Frage ist, ob sich die Sozialversicherungsbeiträge aus der Lohnsteuerbescheinigung der Tochter ergeben oder nicht. Im zweiten fall hätte das Finanzamt Recht gehabt, im ersten Fall hätte ein Hinweis auf die Lohnsteuerbescheinigung, besser noch Einreichung einer Kopie davon, genügt. Ich würde Dir zur elektronischen Steuererklärung raten und vorschlagen im Hauptbogen am Ende unter "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" einzutragen, dass sich die KV-/PV-Beiträge der Tochter laut Anlage Kind aus deren Lohnsteuerbescheinigung ergeben (im Papiervordruck kannst Du da gar nichts eintragen, das geht nur bei der Elektronik). Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, reichst Du elektronisch die Lohnsteuerbescheinigung unter Mein Elster parallel noch ein.
            Auf der Steuerbescheinigung sind die Beträge vorhanden... daher dachte ich an einen Übermittlungsfehler. oder möchte das FA noch was anderes?
            Auf jeden Fall werde ich deinem Rat folgen und dieses mal eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung beilegen.
            Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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              #7
              Du hast da ein falsches Szenario im Kopf:

              Variante A: Tochter ist freiwillig gesetzlich oder privat versichert und bekommt vom Versicherer den entsprechenden Datensatz. Den kann dann der Bearbeiter eurer Steuererklärung abrufen, da in eurer Anlage Kind ja auch die ID steht und das da benötigt wird.

              Variante B: Die Tochter ist normal gesetzlich versichert und bekommt die Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Dann sind die KV/PV-Beiträge quasi ein Abfallprodukt der Lohnsteuerbescheinigung und geht Euren Bearbeiter zunächst nichts an bzw. hat ggf. darauf gar keinen Zugriff.

              Euer Bearbeiter ist von Variante A ausgegangen, Ihr habt aber Variante B. Woher soll der Bearbeiter das aber wissen, dass das Variante B ist ? Sag ihm das und belege es.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Eigentlich sollte der Bearbeiter auch die Lohnsteuerbescheinigung abrufen können, wenn die ID des Kindes in der Anlage Kind angegeben wurde oder ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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