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Pauschbetrag Behinderung

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    Pauschbetrag Behinderung

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Steuer für 2021 letzte Woche versendet, jetzt habe ich erfahren das man ab 2021 ab einem GdB von 20% schon einen Pauchbetrag angeben kann, muss ich warten bis der Bescheid kommt und dann Einspruch einlegen oder kann ich das jetzt schon nachreichen?

    Danke im voraus

    #2
    Hallo,

    starte eine neue Erklärung und gib den Pauschbetrag an.
    Bis jetzt wurden noch keine Erklärungen bearbeitet
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum, denn mit dem ELSTER Anwenderforum selbst hat die Frage nichts zu tun.

      Angeben muss man, glaube ich, den GdB, nicht den Pauschbetrag.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke für die schnelle antworten

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