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Abbruch-Hinweise Anlage Kind: ..Angaben z Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

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  • Charlie24
    antwortet
    gesonderte Zuteilung habe ich noch nie gesehen. Die neue Steuernummer steht einfach auf dem Bescheid
    Ich schon öfter. Auf dem Bescheid für 2019 wäre die neue Nummer ja falsch und für 2020 reicht sie ja jetzt erst ein.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die wird in der Regel gesondert zugeteilt und gilt erstmals für das Jahr 2020. Die alte Steuernummer war letztmals für die Zusammenveranlagung 2019 gültig.


    Was auch richtig ist.
    Hallo,

    gesonderte Zuteilung habe ich noch nie gesehen.
    Die neue Steuernummer steht einfach auf dem Bescheid

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  • Charlie24
    antwortet
    Kann es sein, dass bei der Steuerberechnung im Elster-Programm die Einkommenersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld) nicht berücksichtigt werden?
    Die Frage habe ich doch vor ein paar Minuten bereits beantwortet. Bitte nicht doppelt fragen, wir überlesen hier selten etwas !

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  • ROM 8
    antwortet
    Vielen Dank Charlie24!

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  • Charlie24
    antwortet
    wenn du eine neue Steuernummer bekommen hast (bei dem Bescheid für 2019?),
    Die wird in der Regel gesondert zugeteilt und gilt erstmals für das Jahr 2020. Die alte Steuernummer war letztmals für die Zusammenveranlagung 2019 gültig.

    Man hatte mir am Telefon gesagt "ab 2020" soll ich die neue verwenden.
    Was auch richtig ist.

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  • ROM 8
    antwortet
    Man hatte mir am Telefon gesagt "ab 2020" soll ich die neue verwenden.

    Ist das mit EST 2020 oder für EST 2021?

    Werde morgen mal telefonieren...Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von ROM 8 Beitrag anzeigen
    Die habe ich schon bekommen, ich weis nur nicht, ab wann ich sie verwenden muss:
    Mann 2019 verstorben, jetzt EST 2020 in Bearbeitung.
    Hallo,

    wenn du eine neue Steuernummer bekommen hast (bei dem Bescheid für 2019?),
    solltest du sie auch verwenden.

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  • ROM 8
    antwortet
    Die habe ich schon bekommen, ich weis nur nicht, ab wann ich sie verwenden muss:
    Mann 2019 verstorben, jetzt EST 2020 in Bearbeitung.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von ROM 8 Beitrag anzeigen
    Oh!
    Danke!
    Habe jetzt alles abgeändert - mich als steuerpflichtige Person eingetragen und als verwitwet.
    Der Fehler ist weg, es funktioniert die Berechnung!

    Frage: Muss ich schon meine neue Steuernummer benutzen oder noch unsere alte?
    Hallo,

    beantrage eine neue Steuernummer

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  • ROM 8
    antwortet
    Oh!
    Danke!
    Habe jetzt alles abgeändert - mich als steuerpflichtige Person eingetragen und als verwitwet.
    Der Fehler ist weg, es funktioniert die Berechnung!

    Frage: Muss ich schon meine neue Steuernummer benutzen oder noch unsere alte?

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  • Charlie24
    antwortet
    2020 gebe ich ihn noch mit an und erhalte den günstigeren Tarif.
    Nein, du darfst 2020 keine Angaben mehr zu deinem Mann machen. Du bist die Steuerpflichtige Person und trägst deine Daten auch so ein.

    Um den Splittingtarif zu erhalten, reicht der Eintrag des Datums bei verwitwet seit.

    Auch beim Kindschaftsverhältnis wählst du leibliches Kind nicht bei der Ehefrau, sondern unter stpfl. Person aus.

    Die Angabe für deinen verstorbenen Mann ist korrekt.

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  • Abbruch-Hinweise Anlage Kind: ..Angaben z Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

    Hallo,

    ich erhalte den Abbruch-Hinweis in EST 2020 Anlage Kind: "Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel."

    Meine Situation:

    Mein Mann ist Anfang 2019 verstorben, wir hatten Zusammenveranlagung.
    2020 gebe ich ihn noch mit an und erhalte den günstigeren Tarif.

    ESt 2020:
    Bei Kindschaftsverhältnis gebe ich aber nicht bei "steuerpflichtiger Person" etwas ein, sondern unter "andere" das Kästchen "Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen Tod erloschen am".
    Und unter "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau" gebe ich "leibliches Kind" an.

    Was stimmt nicht?
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