Umsatzvorsteueranmeldung

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  • bianca r
    Neuer Benutzer
    • 16.02.2022
    • 3

    #1

    Umsatzvorsteueranmeldung

    Hallo alle zusammen,
    ich habe eine Frage; es ist für meine Umsatzvorsteueranmeldung. Ich bin Künstlerin und habe werke nach England verkauft mit dem reverse charge verfahren. Wo genau gebe ich diese Summe in in der Umsatzvorsteueranmeldung an? Ich habe sie zuerst beiI Zeile 26 "nnergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" aber England ist ja nicht mehr in der EU. Vielen Lieben Dank
  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1699

    #2
    Wurde da ein körperliches Kunstwerk per Post nach England verschickt? Dann war es eine Ausfuhrlieferung und gehört in Zeile 29 / Kz 43:

    elster128.png

    Bilder per E-Mail wären dagegen Sonstige Leistungen, Kz 45:

    elster129.png

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    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Hallo,

      wobei doch ein Bild auch ein körperlicher Gegenstand ist
      Gruß FIGUL

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      • bianca r
        Neuer Benutzer
        • 16.02.2022
        • 3

        #4
        es waren körperliche Kunstwerke! super, vielen vielen lieben dank für die schnelle Antwort

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        • mhanft
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2006
          • 1699

          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          wobei doch ein Bild auch ein körperlicher Gegenstand ist
          Aber nicht, wenn es per E-Mail verschickt wird - dann wird es zu einer sonstigen Leistung degradiert

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          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1699

            #6
            Zitat von bianca r Beitrag anzeigen
            es waren körperliche Kunstwerke! super, vielen vielen lieben dank für die schnelle Antwort
            Vermutlich muss man auf Nachfrage irgendwelche Ausfuhrbescheinigungen vorweisen (Postbelege, irgendwas von Zoll oder Spedition oder so). Was genau, weiß ich mangels eigener Ausfuhrlieferungen leider nicht. Jedenfalls sollte man irgendwas auf Lager haben als Nachweis, falls das Finanzamt irgendwas sehen will... schließlich entgeht ihnen auf Ausfuhrlieferungen die Mehrwertsteuer, also wollen sie schon einen Beweis, dass das Zeug tatsächlich das Land verlassen hat.

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            • bianca r
              Neuer Benutzer
              • 16.02.2022
              • 3

              #7
              Das habe ich alles! als wäre es kein Problem, dies nachzuweisen - vielen Dank nochmals das hat mir sehr geholfen

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